Zum Baugebiet Burloer Str. West haben wir dem Bürgermeister 10 Fragen gestellt und um schriftliche Beantwortung gebeten.
- Wie hoch ist die bisher dort investierte Summe, getrennt nach Grunderwerb, Kanalisation, Regenrückhaltebecken, Straßen und Sonstige Infrastruktur?
- Um welche Art Bebauungsplanänderung (vereinfachte bzw. normale) handelt es sich, die die Gemeinde für dieses Baugebiet seit 1988 bei den Genehmigungsbehörden eingereicht worden sind?
- Ist die Folge der jetzigen Aufhebung des Bebauungsplanes auch, dass die Baugenehmigungen für die dort bereits bewohnten Anwesen wieder eingezogen worden sind bzw. werden?
- Inwieweit ist das vollendete Bauvorhaben L. Meis auch von dieser Aufhebung betroffen?
- Wie hoch waren die bisherigen Kosten des Verfahrens vor den Gerichten?
- Ist es richtig, dass bei diversen Landwirten mittlerweile erhebliche Bedenken gegen die Installation von Biofiltern vorliegen?
- Wieweit wären die Expansionspläne der 16 Betriebe, die im zur Zeit laufenden Verfahren betroffen sind, bei einer vorausgesetzten Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes Burloer Straße West in der Entwicklung beeinträchtigt worden?
- Welche Folgekosten entstehen der Gemeinde, gesetzt der Fall, es kommt zu keiner Einigung mit den betroffenen Betrieben mit der Folge, dass die geforderte Reduzierung der Immissionen/Emmissionen nicht möglich ist?
- Wieweit sind die von einer zukünftigen Umgehung ausgehenden Immissionen bzw. Emmissionen bei der Berechnung der Gesamteinträge zu berücksichtigen und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese im Zusammenhang mit dem gesamten Verfahren (gahabt)?
- Welche Regressansprüche mit welcher Höhe sind bisher konkret bei der Gemeinde gestellt worden und welche in welcher Höhe kommen noch auf die Gemeinde zu, falls es zu keiner Einigung mit den Betrieben kommt?
Wir bitten um Beantwortung der Fragen in angemessener Zeit, damit für zukünftige Entscheidungen der Rat eine entsprechende Entscheidungsgrundlage hat. Wir sind ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Informationen auch den anderen im Rat vertretenen Parteien zugänglich gemacht werden.
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