Änderung des Bewirtschaftungsvertrages des sog. Oedinger Busches mit dem zuständigen forstwirtschaftlichen Betrieb

Es besteht ein Vertrag mit einem forstwirtschaftlichen Betrieb zur kommerziellen Bewirtschaftung des Oedinger Busches. Dies hat zur Folge, dass dort Bäume nach kommerziellen Gesichtspunkten gefällt werden.

Wie besonders in den letzten Jahren geschehen, werden dort Bäume in einem Umfang gefällt, dass die Erholungs- und Schutzfunktion aus der Sicht der Bevölkerung in Frage gestellt wird. Aufgrund des Alters der einzelnen Baumarten steht zu befürchten, dass in den nächsten Jahren der Baumbestand weiter stark reduziert wird, da es um die wirtschaftliche Nutzung geht.

Da es sich dabei um einen Wald mit schönen alten Beständen verschiedener Baumarten handelt, wird der Wald gerne für Waldspaziergänge insbesondere der angrenzenden Bewohner genutzt.

Ferner bot der Wald bisher den Anwohnern eine gewisse Klimaregulierung sowie Schutz vor Starkwinden aus bestimmten Richtungen. Auch dient der Wald als Regenwasserspeicher sowie Nistgelegenheiten für seltene Vogelarten.

Um hier eine kontinuierliche Entwicklung des Bestandes dieses Waldes als Erholungswald zu gewährleisten, ist ein Umdenken in der Nutzung und damit des Forstbetriebes notwendig.

Das Schlagen der Bäume nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss einem Baumeinschlag nach ausschließlich Gefährdungsgesichtspunkten weichen.

Daher ist der bestehende Vertrag umzuformulieren und die Zielsetzung der Nutzung abzuändern.

Gleichzeitig wird das Gelände des Waldes so hergerichtet, dass Fahrradfahrer und Fußgänger die vorhandenen Wege nutzen können. Eine andere Nutzung jedweder Art ist damit zu verbieten. Dies ist durch entsprechende Hinweise an den geeigneten Zugängen per Beschilderung den Nutzern zur Kenntnis zu bringen. Der Zugang der Wege ist so zu gestalten, dass eine andere Nutzung ausgeschlossen ist.

Der Rat möge diese Änderung beschließen und die Verwaltung beauftragen, diesen Vertrag entsprechend zu ändern, dem Rat zum Beschluss und dann dem Forstbetrieb zur Unterschrift vorzulegen.

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