Die Hundesteuersatzung wird um folgenden Punkt ergänzt:
Sozialhilfeempfänger zahlen für den ersten Hund – sofern es nicht um einen sog. Kampfhund handelt – DM 10,00/Jahr. Im Falle weiterer Hunde bleibt es bei den in der Sitzungsvorlage genannten Sätzen für zweit- oder weitere Hunde. Im Falle von Kampfhunden bleibt es bei den in der Sitzungsvorlagen genannten Beiträgen für Kampfhunde. Mit dieser Regelung sollten die typischen Härtefälle erfasst werden, wo z.B. alleinstehende Mitbürger einen Hund halten, um nicht vollends zu vereinsamen. Ist daher ein Hund vorhanden und der/die Mitbürger/in ist Sozialhilfeempfänger/in, kann der normale Satz dazu führen, dass der Hund abgeschafft werden muss.
Weiterhin sind die in der Vorlage gemachten Vorschläge, wer denn zum Innen- oder Außenbereich zählt, ist meines Erachtens ein falscher Ansatz. Hier kann man nicht danach verfahren, wer denn lt. Entsorgungssatzung zum Innen- oder Außenbereich gehört. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob denn bei der Größe des Anwesens eine zusätzliche Entsorgungssituation für die Gemeinde entsteht oder nicht. Ich bitte daher um Differenzierung – auch wenn es Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.
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