Die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding möchte folgenden Antrag auf der nächsten Ratssitzung behandeln lassen:
- Das städtebauliche Gesamtkonzept der Gemeinde Südlohn wird auf den aktuellen Stand gebracht.
- Im Haushalt 2011 werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt um das aktualisierte städtebauliche Gesamtkonzept den aktuellen Entwicklungen der Gemeinde Südlohn anzupassen/fortzuschreiben.
Begründung:
Herr Schleif hatte bereits in der vergangenen Ratssitzung einen mündlichen Antrag formuliert der den Inhalt hatte, dass städtebauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Südlohn zu aktualisieren/fortzuschreiben. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden. Wir möchten diesen Antrag weiter konkretisieren.
Zu 1) Aus unserer Sicht ist es dringend geboten das städtebauliche Gesamtkonzept auf den derzeitigen Stand zu aktualisieren und fortzuschreiben. Von der Formulierung des Konzepts bis heute sind gut 10 Jahre vergangen. Während dieser Zeit wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die nur teilweise im Einklang mit dem Konzept waren. Hier sind als Beispiele der Standort des Feuerwehrgerätehauses im OT Oeding, die Aufgabe des Seniorenwohnheimes im OT Oeding, die Ansiedlung eines weiteren Vollsortimenters im OT Oeding aber auch die Zusammenführung der Sportplätze an zentraler Stelle sowie die Trassenführung der Zubringerstraße zur Umgehung genannt. Auch die Auswirkung der o.g. Maßnahmen auf das Gesamtkonzept muss deutlich herausgearbeitet werden.
Zu 2) In der Vergangenheit haben sich einige Rahmenbedingungen verändert oder sind hinzu gekommen. Diese veränderten / neuen Rahmenbedingungen haben noch keine Auswirkungen / Niederschlag im bisherigen Konzept gefunden. Die Verlegung der B 70 auf die Baumwollstraße, der demographische Wandel mit den drastischen Auswirkungen auf die Schullandschaft unserer Gemeinde, die geringen Geburtenzahlen und der finanzielle Engpass unserer Gemeinde sollen nur einige Bespiele sein.
Um in Zukunft eine gesunde Entwicklung unserer Gemeinde voranbringen zu können und sehr kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist eine Fortschreibung des Konzeptes unter Berücksichtigung der geänderten und neuen Rahmenbedingungen notwendig.
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