Anfrage: Vertrag mit der SVS bezüglich der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Südlohn

Die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding hat nach der letzten Bauausschusssitzung noch Fragen bezüglich des Vertrages für die Straßenbeleuchtung unserer Gemeinde mit der SVS:

 

 

  • Wann hat die SVS die Konzession von der RWE erhalten?
  • Wie lange läuft der Vertrag zwischen der Gemeinde und der SVS noch?
  • Welche Kosten würden der Gemeinde entstehen, wenn die Straßenlaternen nach Ende der Vertragslaufzeit von der Gemeinde übernommen werden?
  • Was ist in der Wartung enthalten und welche Leistungen werden dafür von der SVS erbracht?
  • Wer bezahlt den Neubau?
  • Wo ist der entsprechende Haushalts- oder Gebührenansatz?
  • Wer bezahlt den Ersatz oder die Reparatur?
  • Sind in der Wartung auch Neubauten enthalten?
  • Die Gemeinde ist Nutzer/Mieter der Lampen. Wie hoch ist die Miete- oder Wartungsanteil?
  • Warum ist der Preis des Nachtstroms so hoch?
  • Warum werden solche Strom-Lieferungen nicht ausgeschrieben?
  • Wo bleibt die Gewerbesteuer? (Stadtlohn als Sitz der SVS)
  • Gibt es einen Ausgleich für Südlohn? (Die Gemeinde hat einen 10%-Anteil an der SVS)

Ebenso ergeben sich Fragen bezüglich der Tabelle der SVS:

  • Was ist mit Halbnacht und Ganznacht gemeint?
  • Wann gilt die Volllast, wann die red. Last?
  • Ist der reduzierte Betrieb nur 10% geringer, oder welcher Wert gilt?
  • Wie hoch ist der EK-Preis des Stromes?
  • Warum erhöhen sich die Stunden für die Ganznacht nicht, wenn die Halbnacht reduziert wird, oder hat der Tag keine 24 Stunden mehr?

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