Anfrage zur Betreuungslücke aufgrund der späten Sommerferien 2010 und 2011

Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung, um Familien, deren Kinder zum Ende der Sommerferien 2010 und 2011 eingeschult werden, eine (vertraute) verlässliche und gute Kinderbetreuung in den Ferien zu ermöglichen?

Begründung: Die Betreuungsverträge für Kinder in Kindertagesstätten enden zum 31.07. des jeweiligen Jahres. Für Eltern deren Kinder am 27. August 2010 oder am 7. September 2011 eingeschult werden entsteht eine zeitlich riesige Lücke ohne das gewohnte Betreuungsangebot.

Hinzu kommen etwaige Ferienschließungen der Kitas, die evtl. auch in den Juli fallen könnten. Entsprechende Informationen haben wir bereits aus der Elternschaft erhalten. Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, haben dann ein möglicherweise nicht zu lösendes Betreuungsproblem ohne gleichzeitige Gefährdung es Arbeitsplatzes.

Die Landesregierung hat sich auf Anfrage der Grünen Landtagsfraktion für nicht zuständig erklärt und die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben (Landtagsdrucksache 14/10674). Demnach gelte der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). An eine finanzielle Beteiligung des Landes zur Erfüllung der Vorgaben bei späten Sommerferien ist offenbar nicht gedacht.


Antwort der Gemeindeverwaltung auf die Anfrage vom 02.04.2010

In einer E-Mail vom 08.04.2010 antwortete die Gemeindeverwaltung Südlohn wie folgt:

  1. Laut Gemeindeverwaltung würde sich unsere Anfrage auf den Übergang zwischen den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule (Ende der vorschulischen Phase) beziehen. Die Anfrage würde sich jedoch nicht auf die Schuleingangsphase selbst beziehen. Die Gemeinde wäre nur für die Schuleingangsphase als Schulträger zuständig.
  2. Weiterhin stehen in der Gemeinde Südlohn sämtliche Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde. Lt. Gemeindeverwaltung hat die Gemeinde daher keinerlei Rechte oder Pflichten, in der Übergangsphase tätig zu werden.
  3. Nach Auskunft des FB Jugend und Familie des Kreises Borken können die betroffenen Eltern, die zwischen dem Ende des Kindergartenjahres und Einschulungsbeginn Betreuungsbedarfe haben, den Betreuungsvertrag mit den Kindertagesstätten für die notwendige Zeit verlängern. Diese Aussage korrespondiert damit mit der Ihnen vorliegenden Antwort der Landesregierung.
  4. Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass die Tageseinrichtungen in der Gemeinde die Ferienzeitschließungen untereinander absprechen, so dass eine durchgängige Betreuung möglich ist.

Mit diesen Antworten haben wir uns nicht zufrieden gegeben. Im Anschkuss hat Herr Josef Schleif die o.g. Anfrage an die Kath. Kirchengemeinde gesandt.


Antwort der Kath. Kirchengemeinde

In einer E-Mail vom 30.04.2010 antwortete die Kath. Kirchengemeinde wie folgt:

Familien, die eine Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt benötigen, wenden sich direkt an unsere Kindergärten, bzw. Leitungen. Diese Praxis wurde heute noch wieder bestätigt und wird so praktiziert. Nähe Auskünfte erteilt Ihnen gerne jede Leitung unserer Kindergärten.

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