Annulierung des Beschlusses zum LIDL

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich möchte Sie hiermit bitten, den mit 2 Gegenstimmen gefassten Beschluss zu o.a. TOP zu beanstanden.

Begründung:

Zu o.a. TOP habe ich am 17. November 1999 gegen 11.50 Uhr einen Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung bei Frau Grossmann eingereicht.  Darin habe ich beantragt, der Standort Wehling-Busert/Föcking-Cohausz zu überplanen und ihn einer Bebauung u.a. durch ansiedlungswillige Einzelhandelsgeschäffte zuzuführen. Da dies m.E. ein sehr wichtiges, zukunftsorientiertes Konzept für die Entwicklung des Ortskernes Südlohn ist, sollte mein Antrag mit dem o.a. TOP in der besagten Sitzung diskutiert und beschlossen werden.

Der Ausschussvorsitzende, RM Kahmen, hat meinen Antrag ordnungsgemäss zu diesem TOP an die Ausschussmitglieder verteilen lassen. Er gab den Ausschussmitgliedern Gelegenheit, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen mit dem Hinweis, dass zeitgleich Vorbereitungen zur Präsentation der Pläne durch die Verwaltung laufen würden. Alle Mitglieder haben den Antrag gelesen. (Anm.: es handelt sich um ca. 20 Zeilen in Computerschrift) Es kamen keinerlei Einwände seitens der Ausschussmitglieder. Man stieg in diesen TOP und damit in die Diskussion ein. Nach mehreren Wortmeldungen habe ich mich dann – ich sass im Zuhörer-Bereich – deutlich sichtbar mit Handzeichen dem Ausschussvorsitzenden signalisiert, dass ich zu diesem Antrag Stellung nehmen wollte. Dieser hat es mit einem Kopfnicken zur Kenntnis genommen. In der Annahme, dass ich – nach Reihenfolge der Wortmeldungen – das Wort erteilt bekäme, habe ich gewartet. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wurde vom Ausschussvorsitzenden nicht eingehalten. Als dann aus der Reihe des Ausschusses ein Beschlussantrag gestellt wurde, der konträr zu meinen Antrag lautete, habe ich den Vorsitzenden durch Zuruf mehrmals deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich lt. Gemeindeordnung NRW Rederecht habe. Er hat dies abgelehnt. Statt dessen hat er sich daraufhin ausser Stande erklärt, meinen Antrag beraten zu lassen. Begründet hat er das dann damit, dass aus zeitgründen dazu nicht in der Lage sei. Er hat dann selbst einen Antrag zur Abstimmung gebracht. Dieser lautete sinngemäss: Der, mein Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung übergeben.

Dieses Verhalten verstösst gleich in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung:

  1. Bei der mir verwehrten Wortmeldung handelt es sich um einen Verstoss gegen den Paragraphen 58 der Gemeindeordnung.
  2. Es erfolgte eine klare Ungleichbehandlung meines Schriftstückes gegenüber sämtlichen in der gleichen Sitzung verteilten anderen Schriftstücke – teilweise sogar 4 DIN-A-4 Seiten – die teilweise auch gleichen Antragsdatum waren wie mein Schriftstück. In einem Fall handelte es sich um einen TOP, den der Vorsitzende nachträglich, nämlich während der Sitzung als TOP aufnahm.
  3. Der Beschluss des Ausschusses, meinen Antrag zwecks weiterer Bearbeitung an die Verwaltung zu überweisen, verstösst auch gegen die Gemeindeordnung. Er hätte über meinen Antrag abstimmen lassen müssen. (Die Antragsformuleirung war so eindeutig, dass es keinerlei Zweifel an meinen Antrag geben kann) Im übrigen ist damit der gefasste Beschluss (Antrag der CDU) nichtig, der mit einer Gegenstimme (SPD) und zwei Enthaltungen der UWG beschlossen wurde.

Prinzipiell sei man für den Standort B 70, die Gemeinde untersucht allerdings noch alternative Standorte. Das gilt auch für die Abstimmung über meinen Antrag.

Verwandte Artikel