Hiermit rege ich an, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für alle Massentierhaltungsanlagen als Außenbereichsvorhaben zu versagen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird für alle Massentierhaltungsanlagen des Außenbereichs aus denen sich aus § 35 BauGB ergebenden Gründen versagt.
Begründung:
Mit diesen Vorhaben ist nach § 35 Abs. 3 BauGB eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gegeben; damit fällt dem Gemeinderat dieselbe umfassende Prüfkompetenz zu wie der Genehmigungsbehörde.
Im Einzelnen:
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege – insbesondere durch Überschreiten der kritischen Grenze von 2 GV / ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im Kreis.
- Belange des Bodenschutzes: Qualitätsverlust des Grundwassers, der Böden und unserer Fließgewässer durch erhöhte Ammoniak-, Phosphat-, Stickstoff- und Nitratbelastung und sonstige Immissionen.
- Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes und Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes durch industrielle Mastanlagen in der Münsterländischen Parklandschaft.
- Gefährdung der Gesundheit der Anwohner durch Bioaerosole, Viren, Pilze, Sporen und multiresistente Keime.
- Zersiedelung der Landschaft durch die rasante Zunahme und Vielzahl der Neuanlagen.
- Verarmung von Ökosystemen und Artenvielfalt durch agrarindustrielle Futterproduktion.
Jedes einzelne Ratsmitglied trägt eine Mitverantwortung für den Erhalt unserer Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Nichthandeln wird eine Zerstörung unserer Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen zur Folge haben.
Hiermit fordere ich den Rat und damit jedes einzelne Ratsmitglied als gewählten Vertreter auf, von seiner Überprüfungsbefugnis bei der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gewissenhaft und verantwortungsvoll im Sinne und zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde Gebrauch zu machen.
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