Anträge im Rahmen der Haushaltsberatung

Im Rahmen der Haushaltsberatung im Hauptausschuss haben die BündnisGrünen aus Südlohn einige Anträge gestellt. Bei der Antragsstellung wurde auf folgende Aspekte besonders geachtet:

  1. Die Allgemeinheit soll profitieren
  2. Die Anträge sollten solide finanziert sein
  3. Nachhaltigkeit

In den folgenden Ausführungen haben wir Ihnen die Anträge zur in Augenscheinnahme bereitgestellt.

Seniorengerechte und kreative Gestaltung der Kinderspielplätze

JugendAuf vielen Spielplätzen fehlt es schlichtweg an (beschatteten) Sitzmöglichkeiten für Eltern/Großeltern, die die Kinder begleiten und – oder beaufsichtigen müssen/möchten.

Auch sind die auf den Spielplätzen befindlichen Geräte vom Standard her häufig nicht attraktiv für die Kinder, da sie ihnen keine Möglichkeiten spielerisch-kreativer Betätigung bieten.

Schaut man sich in den Nachbargemeinden (Vreden, Stadtlohn, Borken, Winterswijk) um, werden schnell die Unterschiede in der qualitativen, kreativen Ausstattung deutlich.

Für die (Um-)Gestaltung der Spielplätze im vorgenannten Sinne sollten jährlich zusätzlich Gelder in Höhe von 5.000,00 Euro bereit gestellt werden, bis diese nach und nach entsprechend umgestaltet wurden.


 

Reduzierung der Energiekosten für die Straßenbeleuchtung

Konzepterstellung durch die Verwaltung zur Reduzierung der Energiekosten für die Straßenbeleuchtung.straßenlaterne

Auch hier ist festzustellen, dass die Kosten für die Beleuchtung der gemeindlichen Straßen eine Höhe erreicht hat, die es als dringend geboten ansieht, diese durch geeignete Maßnahmen deutlich zu reduzieren. (u.a. Beleuchtungszeiten/-umfang, Einsatz von Energiesparlampen/-leuchten, Anbieterwechsel etc.).

Kosten: Keine, da nur eine Konzepterstellung beantragt wurde.


 

Erarbeitung einer Änderung der Sozialklauseln

Erarbeitung einer Änderung der Sozialklauseln durch das Sozialamt für verschiedene Bildungseinrichtungen, mit dem Ziel, Kindern von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfängern einen kostenfreien Besuch dieser Einrichtungen zu ermöglichen.

lernenEs kann nicht sein, dass sie als Bittsteller jeweils beim Bürgermeister erscheinen müssen, um entsprechende Nachlässe zu erhalten ( dies betrifft u.a. die VHS, die Kindergärten, die Familienzentren, die Musikschule, die Schulen).  Ferner führt diese Situation dazu, dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht alle Möglichkeiten der Bildung für ihre Kinder ausschöpfen, um nicht als Bittsteller auftreten zu müssen.

Das kann und darf nicht sein, wo gerade diese Kinder eine umfassende Ausschöpfung aller Möglichkeiten nutzen sollen und müssen. Zudem hat der Bürgermeister andere Aufgaben, als im Einzelfall diese Gespräche zu führen, zu prüfen und ggflls. zu genehmigen. Durch eine klare Regelung kann auch der damit verbundene Arbeitsaufwand deutlich minimiert werden. Dabei sollte die Gemeinde die Defizitabdeckung auch dort vornehmen, wo sie nicht Träger der Einrichtung ist.

Kosten: 3.000,00 Euro jährlich


 

Erneuerung alter Baumbestände in gemeindlichem Besitz

Viele Bäume u.a. im Oedinger Busch haben ein Alter erreicht, die es notwendig macht, sie zu ersetzten, und dies u.a. aus venn42Sicherheitsgründen.  Masseneinschlag in den letzten Jahren zeigen dies. Um zu vermeiden, dass diese Bestände, die in erster Linie der Erholung dienen, nicht schlagartig ausgelichtet werden, sollten vorsorglich neue Anpflanzungen dort entstehen, wo ausreichend Platz und damit Licht für neue Bäume vorhanden ist.

Es hat ferner den Vorteil, hier vorsorglich tätig zu werden, denn die Alternative wäre über Jahre kleine Bäume einhergehend mit dem Verlust eines Teils der Erholungsfunktion oder die Anpflanzung größerer Bäume mit weitaus höheren Kosten.

Kosten: 3.000,00 Euro jährlich, bis ein entsprechender Bestand vorhanden ist, der eine lückenlose Erholungsfunktion gewährleistet.


 

Erstellung eines energetischen Gutachtens für die Kläranlage

SolarzellenErstellung eines energetischen Gutachtens für die Kläranlage mit dem Ziel der Reduzierung der Energiekosten. Die Energiekosten haben einen Stand erreicht, der es lohnt, Überlegungen anzustellen, dort u.a. über Energieeinsparung und/oder den Einsatz alternativer Energien (u.a. Solarstrom, Windenergie) nachzudenken und entsprechende Maßnahmen zu planen/einzurichten.

Kosten: 5.000,00 Euro


 

Ausgaben sollen differenziert dargestellt werdengeld

Die Ausgaben sind grundsätzlich so differenziert in den Haushaltsplänen anzusetzen, dass jede Kostenart separat dargestellt wird.Exemplarisch dafür sind die Kosten für Strom, Gas und Wasser, die u.a. bei den Schulen in einer Summe zusammengefasst wurden. Es wird dabei auf den § 11 Absatz 1 GemHVO Bezug genommen. Gerade diese Kostenarten bedürfen einer besonderen Beobachtung angesichts der auch zukünftig zu erwartenden Kostenexplosion in Sachen Energie sowie der Auswirkungen des Energieverbrauches auf Umwelt und Erderwärmung.Der zu erwartende Mehraufwand ist angesichts der notwendigen Kontrollen der Entwicklung des Recourcenverbrauches – auch aller anderen Kostenarten – völlig zu vernachlässigen.

Kosten: Keine

Deckungsvorschlag: Für alle o.a. Maßnahmen sind die zusätzlichen Gelder der Schulpauschale in Höhe von 20.000,00 Euro einzusetzen.

 

 

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