Anträge zur Änderung der Gemeindesatzung

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Foto: Gerd-Altmann / pixelio.de

Der Rat der Gemeinde Südlohn möge eine Änderung/Ergänzung der Satzung der Gemeinde Südlohn wie folgt vornehmen:

Die Frist für die Einbringung von Anträgen der Ratsmitglieder wird wie folgt geregelt:

  1. Anträge von Ratsmitgliedern müssen bis spätestens 3 Tage nach Zugang der Einladung/Tagesordnung zu Rats- und Ausschusssitzungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
  2. Anträge als eigenständige Tagesordnungspunkte sind spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung einzubringen.

Begründung:

Ratsmitglieder sind nach derzeit gültiger Fristenregelung nicht in der Lage, fristgemäße Anträge zu bestimmten TOPs von Rats- und Ausschusssitzungen einzubringen. Allein die Tatsache, dass eine Ladungsfrist zu den Ratssitzungen von 6 Tagen vorgegeben ist, die Antragstellung zu bestimmten Tagesordnungspunkten jedoch 14 Tage vorher eingegangen sein müssen, ist nicht akzeptabel. Damit wird den Ratsmitgliedern, die vorher die Tagesordnung nicht kennen, keine Chance gegeben, ihre Ideen, Anträge und Kenntnisse in diese Sitzungen einzubringen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ausschusssitzungen 1 oder 2 Wochen vor der nächsten Ratssitzung stattfinden und Ratsmitglieder – bedingt durch die 14-tägige Antragsfrist – nicht in der Lage sind, entsprechende Anträge weder zur Ausschusssitzung noch zur Ratssitzung stellen können. Auch würde damit einer möglichen Ungleichbehandlung von Parteien oder Ratsmitgliedern bei der Frage, ob ein Antrag noch fristgemäß eingegangen ist, vorgebeugt.

Daher möchte ich den Rat bitten, entsprechend zu entscheiden, denn es ist eine Entscheidung für mehr Demokratie, Bürgernähe und möglicherweise auch Qualität der Ratsarbeit.

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