Die Gemeinde schreibt schnellstmöglich die Vermietung aller Dächer der Gemeinde aus, die auf Grund der Lage für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet sind. Es sollte die Möglichkeit der Auswahl einzelner aber auch aller Standorte möglich sein.
Dabei hat der jeweilige Mieter/Investor auf eigene Kosten ein Statikgutachten beizubringen, mit dem die jeweilige Dachfläche für die Installation von Fotovoltaik als geeignet bescheinigt wird. Auch ist vertraglich abzusichern, dass die Anlage(n) auf Kosten des Investors zeitnah nach Vertragsende zu entsorgen ist (sind). Je nach Gesellschaftsform ist ein entsprechender Betrag zu Gunsten der Gemeinde zurückzulegen.
Begründung:
Die Einspeisevergütung für Fotovoltaik bleibt bis Ende d.J. laut Bundesregierung beim derzeitigen Niveau. Da aber die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass dies mit dem Jahreswechsel nach unten korrigiert wird, macht es Sinn, dass die Anlagen bis Jahresende in Betrieb gehen können. In Anbetracht einer notwendigen Vorlaufzeit für die Installation solcher Anlagen, ist es erforderlich, dass ein entsprechender Beschluss gefasst wird, um eine größtmögliche Rendite für die Gemeinde zu erreichen. Damit wird die Gemeindekasse substantiell gestärkt, der beschlossene Atomausstieg unterstützt und die Umwelt geschont.
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