Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln

Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln

Der Gemeinderat bzw. der zuständige Fachausschuss möge beschließen, dass die Abeitslosen-II-Empfänger/Hartz-IV von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit werden.Begründung:
Die Empfänger dieser Lohnersatzleistung haben in der Regel eine Einkommenshöhe, die vergleichbar denen der Sozialhilfeempfänger ist.

Auch bisher abgelehnte Anträge dieserhalb sollten nachträglich genehmigt werden. Selbst wenn der Kreis Borken diese Gelder nicht übernehmen sollte, wäre dies ein Beitrag der Gemeinde zur sozialen Gerechtigkeit.

Familien mit dem o.g. Einkommen sind nicht oder nur mit Einbussen im täglichen Lebensunterhalt in der Lage, den Kindern notwendige Schulbücher zu kaufen. Die Folge davon kann sein, dass Kinder nicht die notwendigen Bücher erhalten und somit deutlich benachteiligt wären gegenüber den anderen Kindern.  Angesichts der Debatten um das Thema Pisa wäre dies ein konstruktiver Beitrag hinsichtlich der Chancengleichheit. Auch sollten die Schulen angewiesen werden, dort wo Kinder diese Bücher aus sozialer Not nicht erwerben konnten, unterstützend tätig zu werden und im negativen Fall ggflls. Rücksprache mit dem Sozialamt halten.

Die anfallenden Mehrkosten für die Gemeinde dürften ohnehin gering sein auch in Anbetracht der zu erwartenden Steigerungen der Gewerbesteuer so dass sich ein Deckungsvorschlag erübrigt.

Verwandte Artikel