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Der Rat der Gemeinde Südlohn beschließt, dass im Jahr 2016 eine Biodiversitätsstrategie für das Gemeindegebiet aufgestellt wird. Für die Erstellung werden im Haushalt 2016 aus Haushaltsmitteln 5.000,00 Euro bereitgestellt.
- Im ersten Schritt muss die Gemeinde Südlohn, möglicherweise mit dem Geodatenatlas und Luftbildern, alle gemeindlichen Grundstücke einer aktuellen Überprüfung unterziehen. Werden gemeindliche Grundstücke fremdgenutzt, ist zu prüfen inwieweit Verträge mit dem Fremdnutzer abgeschlossen wurden. Der Rat ist hierüber in Kenntnis zu setzen.
- In einem zweiten Schritt sollen die gemeindlichen Flächen die, ohne vertragliche Regelung, fremdgenutzt werden durch Gespräche mit den Landwirten zurückgewonnen werden.
- Für die gesamten Flächen wird dann ein Biodiversitätskonzept erstellt. In diesem Konzept wird geregelt welche Fläche wieder wie zur Förderung der Artenvielfalt renaturiert und langfristig gepflegt wird. Es gilt auch zu entscheiden ob Wallhecken, Brachen oder Blühstreifen entstehen sollen. Bei der Konzepterstellung können zur Beratung u.a. der NABU, das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hinzugezogen werden. Für eine Umsetzung der entsprechenden Pflege wären auch Patenschaften denkbar.
- Es muss aber auch ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Hierbei spielt eine mögliche Förderung mit verschiedenen Förderprogrammen eine Rolle. Aber auch eine Kostenbeteiligung durch die bisherigen unberechtigten Fremdnutzer wäre denkbar. Durch die Aufwertung der Flächen können Ökopunkte erzielt werden, die im Finanzierungskonzept entsprechend zu berücksichtigen sind.
Im Übrigen hat u.a. die Stadt Vreden – wie aus der örtlichen Presse zu entnehmen war – äußerst positive Erfahrungen mit einer solchen Vorgehensweise gemacht.
Da im Rahmen der Beratung in der Ratssitzung deutlich wurde, dass ein Betrag von 5.000,00 € nicht ausreichen würde, hat die Verwaltung folgenden Arbeitsauftrag erhalten:
Der Rat erteilt den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, einen ELER-Antrag mit einer 80 %igen Förderung zu stellen und den Eigenanteil in Höhe von 5.000,00 € im Haushaltsplan 2016 einzuplanen. (Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 09.12.2015)
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