Einführung eines Sozialtarifes bei der SVS

Die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding beantragt, dass die Gemeinde Südlohn als Gesellschafterin der SVS beauftragt wird, Gespräche mit derselben zu führen, die die Einführung von Energiesozialtarifen in den Bereichen Strom und Gas zu folgenden Bedingungen als Ziel haben:

  1. Der Tarif soll so ausgestaltet werden, dass sich der Verbrauchspreis an dem aktuell günstigsten Tarif orientiert (passende Einstufung der Kunden seitens der SVS als Serviceleistung).
  2. Bei dem Sozialtarif soll keine Grundgebühr erhoben werden.
  3. Der Tarif wird unbegrenzt für alle Kunden eingeführt, die ALG-II oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

Begründung:

Die Nebenkosten für die Wohnung haben sich in den vergangenen Jahren zur zweiten Miete entwickelt. Unter dieser Entwicklung haben vor allen Dingen die SGB II und XII Empfänger zu leiden. Diese Empfänger erhalten vom hiesigen Service-Punkt-ARBEIT monatlich u.a. ihren Regelsatz und die Kosten der Unterkunft als Bedarf anerkannt. Für einen Erwachsene bedeutet dies zur Zeit eine Regelsatzhöhe von 359,- Euro. Für Kinder werden Sätze von 80%, 70% und 60% des maßgeblichen Regelsatzes für einen Erwachsenen gewährt.

Im Regelsatz für einen Erwachsenen sind 24,74 Euro für den monatlichen Stromverbrauch (inkl. Grundgebühr) enthalten. Die SVS berechnet derzeit bei allen Stromtarifen einen festen Grundpreis (z.B. bei dem Tarif privat mini) in Höhe von 86,11 Euro jährlich, dies bedeutet monatlich 7,18 Euro. Einem Erwachsenen verbleiben nach Abzug des Grundpreises nun 17,56 Euro für die eigentliche Energienutzung. Bei einem kWh Preis von 21,56 Cent im privat mini Tarif, können 81,45 kWh pro Monat verbraucht werden. Ein Verzicht auf die Grundgebühr/festen Arbeitspreis würde die SGB II und XII Empfänger finanziell erheblich entlasten und dies kostenneutral für die Gemeinde.

Bei einem Verzicht auf die Grundgebühr bei den Gastarifen könnte die Gemeinde sogar Einsparungen erzielen. Da die Kosten der Unterkunft zum größten Teil aus kommunalen Titeln beglichen werden müssen, sollte hier ein verstärktes Interesse seitens der Gemeinde geboten sein. Würde die SVS bei den Gastarifen auf eine Grundgebühr verzichten, könnte bei jeder Bedarfsgemeinschaft sofort der Anteil der Heizkosten in den Kosten der Unterkunft gesenkt werden und dadurch erheblich Haushaltsmittel gespart werden.

Zur Zeit muss die Tarifwahl bereits am Jahresanfang vom Kunden erfolgen. Die Grundlage der Tarifwahl ist in den meisten Fällen der Jahresverbrauch des vergangenen Jahres aber oftmals ist ein schwankender Verbrauch (durch kalte und warme Winter) nur sehr unzuverlässig. Als zusätzliche Entlastung könnte die automatische Tarifanpassung/ -einstufung nach dem aktuellen Jahresverbrauch dienen. Die SGB II und XII Empfänger würden so in den Genuss des günstigsten Tarifes kommen.

Das Angebot eines Sozialtarifes wird bereits durch verschiedene Energielieferanten/Anbieter praktiziert. Um eine Kundenabwanderung entgegenzuwirken und neuen Kunden zu gewinnen, sollte die Einführung dieses Tarifes auch im Interesse der SVS liegen. Darüber hinaus hat die SVS als örtlicher Energieanbieter und die Gemeinde Südlohn als Gesellschafterin derselben eine Verpflichtung und Verantwortung die Daseinsvorsorge/-fürsorge Rechnung zu tragen.

Durch die Einführung eines Sozialtarifes für Strom und Gas und den entsprechenden Wechsel der berechtigten Kunden wird sich der Gewinn der SVS sehr wahrscheinlich verringern. Dadurch erhält die Gemeinde eine geringere Gewinnausschüttung seitens der SVS. Da die Gemeinde aber einen geringeren Aufwand für die Kosten der Unterkunft hat, kann diese Differenz des Gewinns zum größten Teil ausgeglichen werden.

Als Nachweis über die Inanspruchnahme dieses Tarifes könnte der aktuelle SGB II, XII-Bescheid oder die GEZ-Befreiung dienen.

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