Erlass der OGS-Gebühren für einkommensschwache Familien

Für die OG-Schulen sollten 15.000 Euro für den Erlass der Gebühren für einkommensschwache Familien bereit gestellt werden, die ihre Kinder auf eine OGS schicken. Das trifft in erster Linie für Familien, die Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger sind, zu.

Ferner sollten die Familien von der Zuzahlung zum Mittagessen entlastet werden. Es sollten in solchen Fällen die Gebühren je Mittagessen bei maximal 1 Euro liegen. 1 Euro ist deshalb zumutbar, da es sich dabei um eine effektive Einsparung je Mittagessen geht, das die Kinder dort einnehmen.

Begründung:

Diese Familien sind nicht in der Lage, diese Gebühren/Gelder über die normalen Ausgaben zum Leben hinaus zu zahlen. Diese Ausgaben würde im wahrsten Sinne des Wortes die Hilfe zum Leben einschränken, d.h. die Waren des täglichen Bedarfes müssten dadurch eingeschränkt werden. Das darf und kann nicht sein!

Durch die Übernahme der OGS-Gebühren, können auch einkommensschwache Familien an den Möglichkeiten der OG-Schulen teihaben und es wird eine soziale Gerechtigkeit wieder hergestellt (PISA-Studie). Darüber hinaus werden die Kinder auch Nachmittags betreut, dadurch kann den Eltern der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Durch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt kann dann als Nebeneffekt eine Entlasstung der Sozialkassen erreicht werden.

Als weiterer Nebeneffekt können die Zuschüsse vom Land in voller Höhe gesichert werden, so das im Endeffekt die Gemeinde nur die Anfangsfinanzierung zu tragen hat.

Deckungsvorschlag: Die vom Land zu erwartende Rückzahlung des Solidaritätszuschlages alternativ: Verkauf von RWE-Anteilen

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