Erstellung von Investitionsrechnungen bei Investitionen und Erstellung eines Tilgungsplanes

  1. Bei jeder zukünftigen Investition über € 10.000 netto wird eine Investitionsrechnung erstellt.
  2. Wird bei einer zukünftigen Investition ein Kredit aufgenommen, wird ein entsprechender Tilgungsplan aufgestellt und durch den Rat beschlossen. Hierbei sollte die Tilgungsrate mindestens so hoch sein wie die jährliche Abschreibung.

Begründung:

zu 1. In Zeiten knapper Kassen ist es erforderlich, dass nicht nur über den Erstehungs- bzw. Herstellwert des jeweiligen Investitionsgutes entschieden wird, sondern auch über Folgekosten dieser Investitionen.

Die Investitionsrechnung muss zwingend folgende Positionen enthalten:

a. Erwerb von Grundstücken nebst zugehöriger einmaliger Erschließungskosten
b. Erwerb von beweglichen Sachen
c. Baumaßnahmen

Abzuziehen davon sind Beiträge etc. und Zuweisungen und/oder Zuschüsse

Das Ergebnis sind die Nettoinvestitionsausgaben

Des weiteren sind

a. Personalausgaben
b. Zinsen
c. Tilgungsbeiträge

als Folgeausgaben und

d. laufende Personalausgaben
e. sächliche Verwaltungs- und Betriebskosten
f. kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen

als Folgekosten zu benennen.

Ferner gehören auch die

a. laufenden Gebühren und Abgaben
b. Zuweisungen und Zuschüsse
c. sonstige Folgeeinnahmen

als Folgeeinnahmen in die Berechnung einbezogen.

Schließlich sind die Einnahmen und Ausgaben zu Nettofolgeausgaben und Nettofolgekosten zu saldieren.

Dies ergibt eine zuverlässige weil umfassende Einschätzung des jeweiligen Projektes für die zukünftige Entwicklung des Gemeindehaushaltes.

Die Entwicklung eines entsprechenden Formulars dazu wird zur Vereinheitlichung des Verfahrens vorgeschlagen und müsste zukünftig jeder Investition zur Beratung und Beschlussfassung in Rat und Ausschüssen als Entscheidungshilfe beigefügt werden.

zu 2. Bei Investitionstätigkeiten durch Kreditaufnahme stellen die Zinsen und Tilgungsleistungen einen erheblichen Anteil an den Folgeausgaben dar. Bisher wurden diese Ausgaben bei der Entscheidung Stiefmütterlich behandelt, da die Kreditaufnahme getrennt von der Investitionstätigkeit betrachtet wurde und dies obwohl die Investition ursächlich für die Kreditaufnahme war.

In Zukunft soll direkt mit der Entscheidung für die Investition ein Tilgungsplan erstellt und beschlossen werden. Hierbei soll die Tilgungsrate mindestens so hoch sein wie die jährliche Abschreibung. Diese Vorgehensweise verhindert eine unnötige Belastung der zukünftigen Haushalte und der zukünftigen Generationen. Weiterhin ist dadurch gewährleistet, dass die Tilgungszeit mit der Lebenserwartung der Investition im Einklang ist.

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