Erweiterung der Windkraftzonen in Südlohn und Oeding

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Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de

Die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung der immer noch offenen Fragen zum Thema „Erweiterung der Windkraftzonen in Südlohn und Oeding“ in der nächsten Bau-, Planungs-Umweltausschusssitzung am 24.09.2014:

Im Protokoll der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 26.02.2014 sind folgende Fragen offen geblieben, die einer dringenden Beantwortung bedürfen um Rechtssicherheit im Rahmen der Planung im Bereich Ausbau der erneuerbaren Energien auch eventuelle Investoren zu bekommen: (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014)

  1. Es liegt der Entwurf einer Planung zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen vor, welche in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 20.06.2012 vom Gutachter, Herrn Dipl. Ing. Winterkamp, erläutert wurde. Insbesondere konnte noch nicht der Raum im Norden des Gebietes der Gemeinde Südlohn abschließend beurteilt werden, da dort der Flugplatz Wenningfeld liegt und wegen des Flugbetriebes Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Laut Auskunft der Bezirksregierung, welche zu der Thematik angeschrieben wurde, dürfte die dem Flugplatz am nächsten liegende Fläche in großen Teilen hinderniswirksam sein, so dass eine Zustimmung zu einem Windkraftvorranggebiet durch die Bezirksregierung Münster wohl nicht erfolgen wird. Die Bezirksregierung hält für den Bereich eine Einzelfallprüfung für erforderlich.
  2. Nach weiterer Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster im Februar 2014 konnte eine Verständigung insoweit erzielt werden, als die Gemeinde Südlohn konkrete Koordinaten für etwaige Standorte im Umfeld des Flugplatzes benennt und diese dann von der Bezirksregierung Münster geprüft werden.
  3. Bereits im Jahr 2012 war absehbar, dass der Regionalplan gegenüber dem ersten Entwurf geändert werden würde, was auch geschah. Der Regionalplan wurde im Dezember 2013 festgestellt. Er liegt nun dem Land zur Genehmigung vor. Die Änderungen sind in die Planung zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu berücksichtigen.
  4. Die Rechtsprechung zur Beurteilung von Windvorrangzonen wurde insbesondere durch Entscheidung des OVG NRW im Jahr 2013 geändert, so dass eine Aktualisierung des Entwurfes vorzunehmen ist, was mit dem Gutachter bereits abgestimmt ist.
  5. Die Naturschutzgebiete wurden verändert, was in die Planungen einzufügen ist.
  6. Der Flächennutzungsplan wurde angepasst, was ebenfalls zu berücksichtigen ist.
  7. Es wurden Baugenehmigungen im Außenbereich erteilt, was auch in Planungen einzubeziehen ist.

Sind die offenen Fragen zu den folgenden Punkten nun abschließend geklärt?

  1. Windkraftvorrangzonen im Einzugsbereich Luftlandeplatz Wenningfeld – hier auch die Reichweite des Umfeldes?
  2. Sind der Bezirksregierung mögliche konkrete Standorte für Windkraftanlagen in diesem Bereich zur Prüfung vorgelegt worden und wenn ja, mit welchen Ergebnis?
  3. Ist die weitere Planung auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG NRW vom Jahr 2013 fortgeführt worden?
  4. Ist der Planentwurf für die Erweiterung der Windkraftvorrangzonen in überarbeiteter Form mittlerweile fertiggestellt worden?

Wenn alle diese Fragen geklärt sind, wird es allerhöchste Zeit, die Pläne durch Beschlüsse der Gremien der Gemeinde umzusetzen. Schon geraume Zeit stehen in der Gemeinde Interessierte bereit, die im Bereich der erneuerbaren Energien, speziell in die Windkraft, investieren wollen. Diese potenziellen Investoren benötigen aber Rechtssicherheit. Auch gehen der Gemeinde bei weiteren Verzögerungen der Planung erhebliche jährliche Einnahmen durch Gewerbe- und andere Steuern verloren.

Daher ist ein schneller Abschluss der Planung notwendig. Schon seit 2012 sind die Planungen im Schwebezustand der nun endlich beendet werden muss.

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