Gebrauch vom einmaligen Niederlegungsrecht

Vorbemerkung:

Der Landtag NRW hat am 20.März 2013 beschlossen die Wahltermine für Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister ab 2020 wieder zusammenzulegen. Aus diesem Grund wird bei der nächsten Kommunalwahl 2014 der Gemeinderat für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die nächste Bürgermeisterwahl findet dann 2015 statt. Die Bürgermeister werden ab 2015 dann wieder für 5 Jahre gewählt, so dass 2020 wieder gemeinsame Wahlen stattfinden.

Das verabschiedete Gesetz sieht allerdings auch eine einmalige Niederlegungsmöglichkeit für die 2009 gewählten Bürgermeister vor. Bis zum 31.10.2013 können sich die derzeitigen Bürgermeister entscheiden, ob sie von diesem Niederlegungsrecht Gebrauch machen. Durch die freiwillige Niederlegung im Jahr 2014 wird bereits bei der nächsten Kommunalwahl eine gemeinsame Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates ermöglicht. Durch diese vorzeitige Wahl könnte eine komplette Wahl im Jahr 2015 entfallen und dadurch erhebliche Kosten eingespart werden. Darüber hinaus sollen den derzeitigen Bürgermeistern keine Nachteile entstehen.

Anfrage:

Werden Sie, Herr Bürgermeister Vedder, von Ihrem einmaligen Niederlegungsrecht im o.g. Sinne Gebrauch machen?

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