Gemeinde soll beim Energiesparen Vorbild sein

Der Klimareport der Vereinten Nationen (IPCC-Report) stellt den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dar. Die Reduzierung der klimaschädlichen CO-2-Emissionen liegt damit im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen und somit auch bei den Städten und Gemeinden.

Wir bitten daher um Beratung und Beschlussfassung über folgende Maßnahmen:
  1. Die Gemeinde nutzt Schaltleisten, um den Standby-Betrieb von strombetriebenen Geräten zu verringern.
  2. Die kommunalen Internetseiten werden um nützliche Tipps zu Stromeinsparmöglichkeiten erweitert. Dazu werden auch Links zu entsprechenden Internetadressen geboten.
  3. Den Bürgern werden bei jeweils wiederkehrenden Kostenbescheiden der Kommune Informationen zu möglichen Energie- und damit Kosteneinsparungen beigelegt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den kommunalen Fuhrpark Schritt für Schritt auf CO-2-reduzierte Fahrzeuge umzustellen. Dazu zählt auch die Anschaffung von Fahrzeugen, die alternative Kraftstoffe benötigen (Bio-Kraftstoffe, Gas) Das gilt auch für Leasingabschlüsse.
  5. Die KDG wird angehalten, bei zukünftigen Ausschreibungen besonders auf die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen bei Produkten aber auch bei Dienstleistungen zu achten.
  6. Die Bauleitplanung soll zukünftig stets Festsetzungen nach § 9, Abs. 1 Nr. 23 lit. B BauGB enthalten. Die Verwaltung macht jeweils Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen und/oder zur Nutzung anderer erneuerbarer Energien (z.B. Geothermie) ermöglichen.
  7. Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe der Gebäude „solartauglich“ sind.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Energieeffizienzbericht über sämtliche gemeindeigenen Gebäude und deren Einrichtungen/Anlagen innerhalb eines Jahres vorzulegen. Die Verwaltung stellt auch Möglichkeiten der Verbesserung der Energieeffizienz je Gebäude dar und zeigt Möglichkeiten auf, aus welchen Töpfen wie hoch möglicherweise Zuschüsse für die entsprechenden Maßnahmen fließen können. Auch werden einerseits Einsparpotentiale dargestellt, andererseits die Kosten (u.a. die Aufnahme von Krediten per Sonderprogramme) gegenübergestellt.
  9. Jedes Gebäude wird separat buchhalterisch im Rahmen des NKF so organisiert, dass der Energieverbrauch je Energieart getrennt geführt wird um damit jährlich eine Energie(einspar)bilanz jeweils mit den Haushaltsberatungen vorgelegt werden kann bzw. wird.
  10. Mit den Vereinen, die von der Gemeinde Zuschüsse zu den Energiekosten erhalten, wird vereinbart, dass zukünftig eingesparte (Energie)Kosten zu einem Teil X dem Verein verbleibt.
  11. Mit den Schulen wird vereinbart, dass sie einen Teil X der Energieeinsparungen für eigene Zwecke zur freien Verfügung nutzen dürfen. Gleiches könnte die Kirchengemeinde mit den Kindergärten vereinbaren. Bei den Schulen ist die Einbindung des jeweiligen Hausmeisters geboten.
  12. Bei den Vereinsgebäuden aber auch bei der Mehrzweckhalle wird geprüft, ob die Installation von Solartechnik für die Erwärmung des Duschwassers per Kosten-Nutzenanalyse lohnt.
  13. Firmen, die neue Gebäude errichten, werden mit einem Nachlass auf die Baugrundstückspreise angeregt, energiesparende Maßnahmen einzuplanen und umzusetzen. So könnte eine Staffelung je nach Größe der Energieeinsparungen erarbeitet werden, um so eine möglichst große Energieeinsatzeffizienz zu erzielen.
  14. Die Gemeinde schafft 2 Strommessgeräte an, die jedem Bürger gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden, damit er gezielt im eigenen Haushalt Stromfresser aufspüren kann. Die Geräte müssen einfach zu bedienen sein.
  15. Tageslichtabhängige Steuerung in den Turnhallen sowie in der Mehrzweckhalle führen zu deutlichen Energieeinsparungen und sollten durch eine Kosten-Nutzen-Analyse dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
  16. Die Gemeinde wirkt auf den/die Energielieferanten ein, damit diese zukünftig auch Ökostrom zu konkurrenzfähigen Preisen in sein Angebotssortiment aufnimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Preisgestaltung im Rahmen der bisherigen liegt.
  17. Die Gemeinde setzt sich stärker als bisher für die Stärkung des ÖPNV ein, da eine gute Infrastruktur hier die Mitbürger zum Fahren mit dem ÖPNV anregt, um damit das eigene Auto stehen zu lassen.
  18. Es wird bei der Verkehrsplanung verstärkt auf die Errichtung von Rad- und Fusswegen geachtet um ein besseres Erreichen der öffentlichen Einrichtungen sowie der Handelsunternehmen zu ermöglichen. Eine konkrete Maßnahme wäre die bereits früher angedachte Radwegeverbindung zwischen den Baugebieten Scharperloh und Lidl.

Die o.a. Punkte sind innerhalb eines Zeitrahmens von 1 Jahr abzuarbeiten und werden nacheinander dem Ausschuss bzw. dem Rat nach Vorliegen der Kosten-Nutzen-Rechnung zur Entscheidung vorgelegt.

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