franzl34 / Pixabay

gemeindliche Einvernehmen für Bauvorhaben im Außenbereich

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Es ist festzustellen, dass – trotz der Übereinkunft mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband – flächendeckend weiter große Stallbauten für die Massentierhaltung entstehen und dies aktuell auch in Südlohn und der Kreis Borken sich in allen Fällen auf das BauGB zurückzieht, wenn es um die Genehmigung dieser Vorhaben geht. Damit ist die bestehende Übereinkunft mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband ad absurdum geführt. Wir befürchten, dass der Flächenverbrauch seitens der Landwirtschaft für den Neu- und Erweiterungsbau von Stall-, Silo- und Verkehrsflächen mehr Flächen verloren gehen, wie dies bei der Wohnbebauung der Fall ist.

Die Folgen der Massentierhaltung für Mensch, Natur und Umwelt ist nicht mehr hinnehmbar. Angefangen von den von diesen Betrieben ausgehenden Immissionen, wie Feinstaub,  deutlich mehr Verkehr sowie Luftverschmutzung.

Nach Maisflächen führt der Anbau von sog. Turbogras – flächendeckend ohne Unkrautbildung – die für die Avifauna dringend erforderlich wäre – zu einer weiteren deutlichen Beeinträchtigung der Umwelt, abgesehen davon, dass auf diese Flächen die Gefahr von Einsickerung der Gülle nach jeder Mahd (4 bis 5x je Jahr) die Nitratbelastung noch stärker zunimmt als das bisher für das Grundwasser bei Monokulturen der Fall war und ist.

Diese Monokulturen bedeuten automatisch mehr Pestizideinsatz. Massentierhaltung hat automatisch hohen Einsatz von Antibiotika zur Folge, der wiederum zu Resistenzen führt, die letztendlich auch die Gesundheit breiter Bevölkerungsschichten bedroht. Ferner nimmt der Brunnenwasserverbrauch derart zu, dass in den Außenbereichen das Grundwasser in den immer mehr regenärmeren Sommermonaten derart knapp wird, dass die Brunnen drohen zu versiegen.

Auch ist die Ausbreitung von gefährlichen Keimen, Viren und Bakterien, die in der Tierhaltung bereits in fast allen Beständen vorhanden sind, die unmittelbare Folge von Massentierhaltung. Immer mehr Menschen, die u. a. in der Nähe solcher Anlagen wohnen, werden durch diese Entwicklung gesundheitlich bedroht. Diese Aspekte werden weder von der Gemeinde noch vom Kreis ausreichend bei der Genehmigung von Masttierställen berücksichtigt.

Der Rückzug der örtlichen Politik auf Bundesgesetze ist besonders in dieser Region mit exorbitanter Massentierhaltung die falsche Politik und führt zu einer verantwortungslosen Politik.

Die Biodiversivität in den Außenbereichen unserer Gemeinde hat bereits zu sehr stark reduzierter Avifauna geführt. Kibitze, Feldlärche und –hühner, Brachvögel und weitere Singvögel sind bereits flächendeckend aus der Landschaft verschwunden. Kriechtiere sind in der freien Landschaft sehr selten geworden und vom Aussterben bedroht.

Dieser Entwicklung müssen wir uns entgegenstemmen, wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger  und vor allem unsere Nachkommen vor einer solchen weiteren Entwicklung schützen.

Wir müssen dem Gewinnstreben verantwortungsloser Gewerbetreibender entgegenwirken und entsprechende Zeichen setzen! Es gilt auch, den landwirtschaftlichen Familienbetrieb in der Existenz zu fördern und abzusichern.

Die jüngste Rechtsprechung hat höchstrichterlich entschieden, dass selbst bei unbegründetem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde bei entsprechenden Anträgen keine Konsequenzen für die Gemeinde droht.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.09.2010 Az.: III ZR 29/10

Daher sind wir GRÜNEN der Meinung, dass der Rat eine Verpflichtung hat, durch diesen nachfolgenden Beschluss entsprechende Signale zu setzen.

Der Gemeinderat wird ab sofort über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei den Bauvorhaben im Außenbereich (nach § 35 BauBG Abs. 1, lit. 1, 2, 4, 5, 6, 7 sowie Absätze 2 und 3) eine Abwägung vornehmen und entscheiden, ob denn das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann oder nicht.

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