Antranias / Pixabay

Grüner Alternativvorschlag zur Wirtschaftswegesanierung

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Im Rahmen der Ratssitzung am 17.06.2015 wurde seitens der CDU-Fraktion die Erhöhung der Grundsteuer A für die Finanzierung der Wirtschaftswege gefordert. Nach ausführlicher Beratung kamen alle Fraktionen überein, dass im Rahmen der Dezember Ratssitzung mögliche Alternativen zur Finanzierung der Wirtschaftswegesanierung behandelt werden sollen. Die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding möchte eine Alternative zur Anhebung der Grundsteuer A vorschlagen.

Aus unserer Sicht liegt die Hauptproblematik in der Nutzungsart der Wirtschaftswege. Unsere Wirtschaftswege sind größtenteils sanierungsbedürftig, da Sie mit Fahrzeugen befahren werden, für die sie gar nicht ausgelegt sind.

Die Lasten mit den die Wirtschaftswege befahren werden, haben in der letzten Zeit exorbitant zugenommen. Aber auch die Fahrzeugbreiten spielen einen entscheidende Rolle. An dieser Stelle möchte ich mal ein Zitat meines Arbeitskollegen anführen: „Warum unterhaltet ihr euch über die Sanierung von Wirtschaftswegen, die Mähdrescher und Maishäcksler berühren diese doch gar nicht. Sie benutzen doch nur die Randstreifen“. Dieses Zitat bringt die Problematik unserer Wirtschaftswege doch sehr gut zu Geltung.

Die Ansprüche an unsere Wirtschaftswege sind über Jahre hinweg gestiegen und diese Anforderungen können sie nicht erfüllen. Aus diesem Grund muss konzeptionell an die Wirtschaftswege heran gegangen werden. Nur auf eine Sanierung zu setzen ist aus unserer Sicht zu kurz gedacht. Wir schlagen daher folgendes Vorgehen vor:

  1. Im Rahmen der Befahrung der Wirtschaftswege im nächsten Jahr, werden alle Wirtschaftswege Kategorisiert. Diese Kategorisierung soll nach der Nutzungsart erfolgen, d.h. z.B. reiner Erschließungsweg für die Felder, Wirtschaftsweg von Bedeutung für die Allgemeinheit z.B. als ausgewiesener Radweg oder Busfahrstrecke oder ähnliches, Verbindungsweg oder Erschließungsweg für Höfe. Dadurch kann ein Wirtschaftswegekataster aufgebaut werden.
  2. Bei jedem Wirtschaftsweg wird der Ausbauzustand erfasst und auf die Notwendigkeit des Ausbauzustandes geprüft und festgelegt. Ein reiner Erschließungsweg für Felder benötigt keine Asphaltschicht. Hier könnte auch ein ganz normaler Feldweg oder Schotterweg ausreichen.
  3. Als drittes werden mögliche Wirtschaftswege die nicht mehr benötigt werden stillgelegt und entwidmet. Dies könnten zum Beispiel Wege sein die einen Hof oder Hofstelle zweifach erschließen.
  4. Durch die Festlegung des gewünschten Ausbauzustandes jedes Wirtschaftsweges kann bei einer möglichen Sanierung / Erweiterung besser geplant werden. Sollte ein Anwohner einen besseren Ausbauzustand wünschen, ist er nach §§ 8 ff. KAG zu 100 % an den Mehrkosten zu beteiligen.
  5. In Zukunft werden bei der Sanierung der Wirtschaftswege auch die Möglichkeiten des § 8 und § 9 KAG ausgeschöpft. Denn auch bei einer Erweiterung (z.B. in der Breite oder Tiefe) können Beiträge nach KAG erhoben werden.
  6. In Zukunft werden keinerlei Verträge mehr mit den Landwirten bezüglich der Wirtschaftswege abgeschlossen. Hierdurch wird ansonsten das Finanzierungskonzept zur Wirtschaftswegesanierung konterkariert.

Im Rahmen der Ratssitzung haben alle Fraktionen die von uns vorgschlagene Vorgehensweise als sinnvoll erachtet. Alle Fraktionen waren sich einig, dass zukünftig bei der Wirtschaftswegeberatung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Kategorisierung und Zustandserfassung als Arbeitsgrundlage zu berücksichtigen ist. (Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 09.12.2015)

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