Nutzung Stallungen Hinterm Busch 31

Sehr geehrter Herr Beckmann,

ich möchte Sie bitten, diesen TOP – obwohl bereits vom Bauausschuss beraten und beschlossen – auf die Tagesordnung im Zusammenhang mit der Beratung zur Bio-Diesel-Anlage – der nächsten Gemeinderatssitzung zu bringen.

Begründung: Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesen beiden Punkten und es besteht noch Infobedarf zu folgenden Themen.

  1. Die auf der Rückseite der Sitzungsvorlage abgebildeten Stallanlagen entsprechen nicht den tatsächlich vorhandenen Gebäuden. Es sind mehrere Gebäude auf dieser Vorlage nicht eingezeichnet. Die Ausschussmitglieder sind damit falsch informiert worden.
  2. Die vorgegebenen Dungeinheiten beziehen sich u.a. auf Güllenachweise, die u.a. von Flächen ausserhalb der angesprochenen 50-km-Zone stammen. Das geht aus dieser Vorlage nicht hervor, ist aber entscheidungsrelevant. Ein Grossteil der in der Sitzungsvorlage genannten 272 ha liegen somit außerhalb der 50-km-Zone. Da die Gülleverbringung innerhalb einer vorgeschriebenen Zone rechtlich fragwürdig und schon gar nicht kontrollierbar ist, sind andere Überlegungen anzustellen, wie die Gülleverbringung regel- und kontrollierbar ist. Die 50-KM-Zone ist – da es sich hier um eine Grenzlage handelt – nur ein Halbkreis.
  3. Der zwischen dem Alt-Eingentümer und dem Neu-Eigentümer bestehende Vertrag, dass der Neueigentümer keine Bio-Diesel-Anlage betreiben darf, wurde in der Sitzungsvorlage nicht erwähnt, ist aber auch entscheidungsrelevant.
  4. Der Beschluss des Bau-pp-Ausschusses sollte um folgenden Passus ergänzt werden: „Alle über die in der Sitzungsvorlage für den Bau-pp-Ausschuss hinaus vorhandenen, nicht genehmigten Gebäude sind abzureissen.“ (siehe Punkt 1)

Da es sich bei den o.g. Punkten um gravierende Einwände handelt, bitte ich um Einbringung dieses Antrages in die nächste Ratssitzung.

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