Rederecht für Antragsteller

Der Rat möge beraten und beschließen, dass jeder Mitbürger, der einen Antrag an den Rat bzw. die Ausschüsse stellt, im jeweiligen beratenden Gremium Rederecht im Zusammenhang mit seinem Antrag erhält. Er kann dann bei z.B. Zusatzfragen, Unklarheiten etc. Stellung beziehen so dass die Mitglieder des jeweiligen Gremiums ggflls. wichtige Zusatzinformationen erhalten, die eine Entscheidung im Sinne des jeweiligen Antragstellers bzw. der Allgemeinheit möglicherweise erleichtern.

Ich bitte um entsprechende Änderung der Hauptsatzung (§ 5) sowie der Geschäftsordnung des Rates (§6, Abs. 1 u. 3).

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