Reduzierung der Anzahl der stellv. Bürgermeister für die nächste Wahlperiode des Rates

Vorbemerkung:

In den vergangenen Tagen wurde eine mögliche Reduzierung des Rates öffentlich diskutiert. Hier wurde bemängelt, dass der Rat überall sparen will, nur nicht bei sich selbst. Unsere Fraktion hat in allen Vorgesprächen immer die Meinung vertreten, dass eine weitere Reduzierung eines bereits reduzierten Rates rechtliche nicht möglich ist. Diese Auffassung hat jüngst das Innenministerium, mit Schreiben vom 14.12.2012, bekräftigt. Aus diesem Grund sehen wir hier kein weiteres Einsparpotenzial. Unsere Fraktion hat sich dennoch mit den Möglichkeiten weiterer Einsparungen beschäftigt.

Die Gemeinde Südlohn hat derzeit zwei stellv. Bürgermeister. Diese Vertreten den hauptamtlichen Bürgermeister bei verschiedenen Terminen (Einweihungen, Jubilare etc.). Diese stellv. Bürgermeister erhalten gem. Entschädigungsverordnung NRW eine Aufwandsentschädigung.

Der erste stellv. Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 567,60 €. Hier fallen somit im Jahr 6.811,20 € Kosten an.

Der zweite stellv. Bürgermeister erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung von 283,80 €. Dies entspricht einem Jahresbetrag von 3.405,60 €.

Gem. § 67 Gemeindeordnung NRW kann der Rat die Anzahl der stellv. Bürgermeister frei wählen. Es muss mindestens ein Stellvertreter gewählt werden. Für diese Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Südlohn zwei Stellvertreter gewählt.

Antrag:

Der Rat der Gemeinde Südlohn empfiehlt dem neugewählten Rat für die Wahlperiode 2014 – 2019 nur noch einen stellv. Bürgermeister zu wählen.

Begründung:

Unserer Fraktion ist es durchaus klar, dass der neugewählte Rat frei über die Anzahl der stellv. Bürgermeister entscheiden kann. Dennoch sind wir der Meinung, dass der jetzige Rat eine Empfehlung aussprechen kann.

Durch die Wahl nur noch eines stellv. Bürgermeisters, könnte die Gemeinde Südlohn Aufwandsentschädigungen für den zweiten stellv. Bürgermeisters von jährlich 3.405,60 Euro einsparen. Innerhalb der Wahlperiode 2014 – 2019 könnte so ein Betrag von 17.028,00 € eingespart werden.

Mit dieser Empfehlung, könnte der Rat der Gemeinde Südlohn, ohne gleichzeitiger Reduzierung der repräsentativen Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, ein Signal des Einsparungswillen setzen.

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