Umstellung und Sanierung bzw. Umbau der Straßenbeleuchtung

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen externen Berater wie z. B. die Energie Agentur NRW, BUND oder NABU und dem Konzessionsinhaber (SVS) ein Konzept zur ökonomischen und ökologischen Sanierung und Umstellung der Gemeindebeleuchtung zur erstellen, um nachhaltig die Haushaltmittel in diesem Bereich um mehr als 50 % zu reduzieren.

Begründung:

Die nächtliche Beleuchtung im öffentlichen Raum erfüllt vielfältige Funktionen: Sie hilft bei der Orientierung, erhöht das Sicherheitsgefühl und verschönert das Stadtbild. Gleichzeitig wachsen den Kommunen die Kosten für Energie und Wartung über den Kopf. Außerdem gefährden veraltete Anlagen und unnötige Lichtfallen Insekten, Vögel und Fledermäuse.

Im Gemeindegebiet sind zurzeit ca. 800 Straßenbeleuchtungskörper installiert. Die verwendeten Leuchtmittel bestehen aus Leuchtstofflampen, Hochdruck-Entladungslampen (HID) und neuerdings auch die sehr zu empfehlenden LED-Lampen.

1. Einsparung von Haushaltsmitteln

Im Haushalt der Gemeinde sind zurzeit als laufende Stromkosten ca. 90 Tsd. Euro jährlich vorgesehen. Einsparung von Haushaltsmitteln und gleichzeitigem Beitrag der Gemeinde hin zu einem sparsamen Umgang der natürlichen Ressourcen, sowie die mittelfristige Anforderungen aus der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie und der Schutz der Tierwelt vor unnötigen Lichtgefahren.

2. Umsetzung aus ökologischer und ökonomischer Sicht

Von ökologischer und ökonomischer Stadtbeleuchtung profitieren alle – das Klima, das Portemonnaie und die Natur. Doch das ist in Deutschland noch kaum Praxis. Jede dritte Straßenlaterne gehört eigentlich ins Technikmuseum, weil sie bereits weit über 20 Jahre alt ist. So verbraucht die dringend sanierungsbedürftige Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken so viel Strom wie rund 1,2 Millionen Haushalte zusammen.

Dabei haben bereits verschiedene Städte in Deutschland und Europa erfolgreich demonstriert, dass sich durch den Einsatz effizienter Lampen, moderner Leuchtenkonstruktionen und intelligenter Steuerungsgeräte der Energieverbrauch und die Kosten für die öffentliche Beleuchtung um mehr als 50 Prozent, in LED-Technik bis zu 90 %, reduzieren lassen.

Einsparung und hocheffiziente Nutzung von Energie sind – neben dem naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien – die Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland unsere Klimaschutzziele erreichen.

3. Lichtverschmutzung – Gefahr für Insekten, Vögel und Fledermäuse

Wenn Licht ungezielt gestreut wird oder unnötig den nächtlichen Himmel erhellt, nützt es nicht den Menschen, schadet aber der Natur. So können Vögel durch besonders starke Lichtquellen in ihrem Zugverhalten gestört werden. Fledermäuse sind vor allem gefährdet, wenn ihre Sommerquartiere in historischen Gebäudefassaden ausgeleuchtet werden. Schlimmstenfalls können die lichtscheuen Flattertiere nachts gar nicht mehr zur Nahrungsaufnahme ausfliegen und müssen ihr Quartier aufgeben.

Nachtaktive Insekten – darunter ein Großteil der heimischen Schmetterlingsarten – werden durch Lichtquellen wie Straßenbeleuchtung und hell angestrahlte Häuserwände oder Werbeflächen massenhaft angelockt. Im Bann dieser Beleuchtung werden sie zur leichten Beute anderer Tiere bzw. sterben durch Kollision oder Erschöpfung. Insekten gelangen häufig ins Leuchtengehäuse und verbrennen oder verhungern dort, weil sie den Weg zurück ins Freie nicht mehr finden. Sie fehlen als Bestäuber von Blütenpflanzen und als Glieder in der Nahrungskette. Je größer der Ultraviolett- und Blauanteil des Lichts, desto stärker die Anziehungskraft auf Insekten und damit die ökologischen Auswirkungen. Am schädlichsten wirkt die zurzeit noch am weitesten verbreitete Quecksilberdampf-Hochdrucklampe mit hellweißem Licht. Inzwischen gibt es neben den deutlich energiesparenderen Natriumdampflampen weitere insektenfreundliche Alternativen. Doch heute sind es jedes Jahr noch ca. 150 Billionen Insekten, die allein an Deutschlands Straßenlaternen sterben.

4. Europäische Anforderungen

Auch aus europäischer Sicht wurde mit der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG (auch: EUP – Eco-Design Requirements for Energy using Products) ein verbindlicher Rahmen für die Definition der Anforderungen an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen.

Von der Richtlinie sind im Wesentlichen alle Produkte betroffen, die elektrische Energie verbrauchen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte in Deutschland mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz EBPG vom 27.02.2008). Am 24.03.2009 hat die EU-Kommission die Verordnung Nr. 245/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG (….) im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 13.04.2009 in Kraft und enthält Energieeffizienzanforderungen an Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für den Einsatz im Dienstleistungssektor (Büro- und Straßenbeleuchtung). Die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen gelten für die in Verkehr gebrachten Produkte unabhängig davon, wo sie betrieben werden. Solche Anforderungen können daher nicht in Abhängigkeit von der Verwendung des Produkts (wie zur Büro- oder Straßenbeleuchtung) erlassen werden.

Gegenstand der Regulierung:

  • Mindestanforderung an Energieeffizienz
    • Lampe, Vorschaltgerät
  • Mindestanforderung an Produkteigenschaften / Qualität (Lampen)
    • Farbwiedergabeindex (Ra)
    • Lampenüberlebensfaktor (LSF)
    • Lampenlichtstromwartungsfaktor (LLMF)
  • Anforderungen an Produktinformationen
    • Bereitstellung techn. Datenblätter und Informationen im In-ternet

Die Regulierung erfolgt in mehreren Stufen.

Gegenstand der Durchführungsrichtlinie/-verordnung Nr. 245/2009 – Definition von Anforderungen an:

  • Leuchtstofflampen
    • Stabförmige Leuchtstofflampen (T5, T8)
    • Kompaktleuchtstofflampen (TCL)
    • Ringlampen
    • U-förmige Lampen
  • Hochdruck-Entladungslampen (HID) mit Sockel E27 / E40 / PGZ 12
    • Halogen-Metalldampflampen (HIT)
    • Natriumdampf-Hochdrucklampen (HST)
    • Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HME)
  • Vorschaltgeräte
  • Leuchten

Zeitplan der Umsetzung:

Die Anforderungen der EU-Richtlinie werden in 3 Stufen bis 2017 zeitlich umgesetzt. Ab dem Jahr 2015 die Quecksilberdampflampe nicht mehr neu in den Markt gebracht werden. Die Anforderungen werden mit der zeitlichen Umsetzung verschärft. Die Durchführungsrichtlinien gelten für neue Produkte und richten sich generell an die Hersteller. Die Umsetzung der Durchführungsrichtlinien erfolgt in mehreren Stufen, d.h. Produkte dürfen ab der jeweils zutreffenden Stufe nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es werden ab 2017 dimmbare EVG gefordert.

Auswirkungen auf die kommunale Straßenbeleuchtung:

Grundsätzlich gilt: Die Komponenten der Straßenbeleuchtung können grundsätzlich bis zum Ende ihrer Lebensdauer verwendet werden. Dies gilt auch für Lagerbestände. Kommunen sind von der EUP-Richtlinie mittelbar betroffen wenn sie ihre Anlagen der Straßenbeleuchtung überprüfen und modernisieren müssen. Bestimmte Produkte werden auf dem Markt nicht mehr verfügbar sein. Es besteht zwar keine Pflicht zur Umrüstung, faktisch aber eine tatsächliche Notwendigkeit.

Kosten und Einsparpotenziale:

Die Abschätzung der Kosten und der zu erwartenden Einsparungen können nur das Ergebnis der Ermittlungen der beratenden Institute sein.

Durch die Umstellung und Sanierung der Straßenbeleuchtung können neben der Energieeinsparung auch erhebliche Kosten für die Wartung und Reparatur eingespart werden. Das Potential liegt hier bei mehr als 25 % der jährlichen Aufwendungen.

Für die Umstellung der Leuchten auf energiesparende Leuchtmittel von Quecksilberdampflampen auf Natriumdampf-Hochdrucklampen sind schätzungsweise Kosten von 400€ bis 600 € pro Lampenträger zu erwarten. Dem gegenüber sind mit Einsparungen an Stromkosten von mehr als 50 % zu rechnen.

Bei der Umstellung auf LED-Technik sind mit Kosten von bis zu 800 € pro Lampenträger zu rechnen. Das Einsparpotential liegt hierbei zwischen 75 und 90% der jährlichen Stromkosten.

1. Beispielrechnung Umstellung auf Natriumdampf-Hochdrucklampen:
800 Lampenträger á 500 € = 400.000 € Kosten
./. Förderung durch das BMU = 100.000 €
Finanzierungsbedarf = 300.000 €

Amortisation 300.000 € / 50.000 € Kostenersparnis (>50%) = 6 Jahre

2. Beispielrechnung Umstellung auf LED-Technik:
800 Lampenträger á 800 € = 640.000 € Kosten
./. Förderung durch das BMU = 160.000 €
Finanzierungsbedarf = 480.000 €

Amortisation 480.000 € / 72.000 € Kostenersparnis (>80%) = 6,66 Jahre

Finanzierung:

Angesichts steigender Energiepreise und neuer Förderprogramme des Bundes zum Klimaschutz ist für Kommunen, Unternehmen und Immobilienbesitzer jetzt der richtige Zeitpunkt, in die Modernisierung von Beleuchtungsanlagen zu investieren. Mit innovativen Konzepten, einer ökologischen Lichtplanung und dem Einsatz effizienter Beleuchtungstechnik können Energieverbrauch, CO2-Ausstoß, Betriebskosten und Beeinträchtigungen der natürlichen Umgebung massiv reduziert werden:

  • Die Kosten für die Umrüstung tragen die Eigentümer bzw. die Betreiber der Straßenbeleuchtung (in vielen Fällen ein Energieversorgungsunternehmen)
  • Die Maßnahmen rechnen sich jedoch oftmals durch höhere Einsparungen von Energie- und Wartungskosten (Verbesserung der Energieeffizienz).
  • Sonderprogramm der KfW für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte (Langlebigkeit und Leistung)
  • Contracting mit Erfolgsgarantie über die eingesparte Leistung und die jährliche Rate an den Contractor (Finanzierung über die Stromeinsparung und Reduzierung der Wartung), Zeitrahmen bis zu 120 Monaten sinnvoll.

Mögliche Förderung:

Im Rahmen der nationalen Klimainitiative des Bundesumweltministeriums (BMU) können Städte, Gemeinden und Landkreise eine Förderung für folgende Klimaschutzmaßnahmen beantragen:

  • Klimaschutzkonzepte, auch Teilkonzepte
  • Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung

Hierbei kann auch die Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert werden. Daneben möchten wir Sie auf das Förderkonzept Energieeffiziente Stadt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufmerksam machen. Bei allen vorgenannten Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die genauen Regelungen zu etwaigen Kumulierungen öffentlicher Förderungen genau betrachtet werden. Der Bund (das BMU) und die Länder stellen verschiedentlich Fördermittel zur Verfügung, wofür allerdings recht unterschiedliche Antragsvoraussetzungen zu erfüllen sind.

Gefördert werden kann:

  • der Einbau von effizienten Lampen und Leuchten mit lichtlenkenden Spiegeln und hoher Lichtausbeute (z. B. Natriumdampflampen) mit geeigneter Leistungsregelung
  • die Installation effizienter Lampen für bestehende Leuchtensysteme mit geeigneter Leistungsregelung, modernem Vorschaltgerät und lichtlenkendem Spiegel
  • LED-Leuchten (seit 01.01.2010)

Folgende Kriterien sind einzuhalten:

  • Der Stromverbrauch für die Außenbeleuchtung wird um mindestens 30 % gegenüber dem Ist-Zustand reduziert.
  • Die Sanierung der Leuchten oder Lampen ist mit der Installation einer Leistungsregelung zu koppeln, z.B. Halbnachtschaltung, Lichtregelsysteme, Spannungsabsenkung
  • Außerdem ist die Reduktion der Leistung in verkehrsarmen Zeiten zu berücksichtigen, wie auch eine automatische Ein- und Ausschaltung über Dämmerungsmelder.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten gewährt.

Fazit:

Das Ziel ist der nachhaltige Betrieb der Beleuchtung, dies geht nur durch einen kosteneffizienten und Substanz erhaltenden Betrieb.

  • In der Kommune muss offen mit dem Thema umgegangen werden.
  • Gute Planer und Partner bieten Unterstützung mit Fachkompetenz und Erfahrung.

Folgender Vorgehensweise ist dabei denkbar:

  1. Status Quo erheben
  2. Modernisierungsbedarf feststellen, Umstellungskonzept erstellen
  3. Finanzierungsfragen und Förderung klären
  4. Über gewünschtes Beleuchtungsniveau und Lichtqualität entscheiden
  5. Alternativen recherchieren und bewerten
  6. Sanierungs- und Stufenplan aufstellen und umsetzen
  7. Evaluieren und Sanierungsplan weiterentwickeln, Erfolgskontrolle

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