Erleichterung der Antragstellung bzw. Anregung für jeden Bürger der Gemeinde und Rederecht für diese Antragsteller
Durch Formfehler bei Antragstellung bzw. Anregungsstellung werden gute Ideen der Bürger eventuell nicht im Rat oder den entsprechenden Ausschüssen behandelt.
Das Rederecht der Antragsteller würde der weiteren Begründung und Differenzierung von Anträgen dienen.
Beschlussempfehlung:
§ 5 der Hauptsatzung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Südlohn wird folgendermaßen geändert: Jedes Mal, wenn der Ausdruck Anregung verwendet wird, soll auch der Ausdruck Antrag hinzugefügt werden.
§ 6 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Südlohn wird dahingehend geändert: „ Die Zuhörer sind – außer im Falle des § 18 (Einwohnerfragestunde) und als Antragsteller – nicht berechtigt das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates zu beteiligen.
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