Verkehrsberuhigung Bahnhofstraße

Im Rahmen der Umwidmung der Straßen: Bahnhofstr., Am Vereinshaus, Mühlenkamp und Ramsdorferstr. von Kreis- in Gemeindestrassen möge der Rat folgendes beschließen:

Die Straßenzüge Mühlenkamp, Bahnhofstrasse ab Mühlenkamp Dorfeinwerts, Am Vereinshaus und Eschstrasse bis zum Breuel werden mit Wirkung der Umwidmung zur Tempo 30 Zone erklärt. Dies erfolgt zunächst durch eine entsprechende Beschilderung. Des weiteren wird die Strasse Mühlenkamp für LKW über 7,5 t gesperrt (Anlieger frei). Im weiteren Verlauf wird die Verwaltung beauftragt, über mögliche bauliche Maßnahmen zur Kenntlichmachung der 30er Zone und eine Überarbeitung der Gehwegsituation (Verkehrssicherungspflicht) eine Vorlage für den Rat zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird die Kreispolizeibehörde gebeten, nach einer Eingewöhnungsphase die Einhaltung der Vorschriften verstärkt zu kontrollieren.

Begründung:

Die Bahnhofstrasse hat sich mittlerweile zu einer Einkaufstrasse entwickelt. Dadurch ist der Fußgängerverkehr in erheblichem Maße gestiegen. Schon heute wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vielfach nicht beachtet. Der Verkehr würde mit dieser Maßnahme für alle Verkehrsteilnehmer um vieles sicherer. Gerade im Bereich des Fußgängerüberweges, sowie im Kreuzungsbereich Bahnhofstrasse, Am Vereinshaus und Eschstrasse. Für die Geschäftsleute würden diese Maßnahmen bestimmt auch nicht zum Schaden sein. Die Überwachung seitens der Kreispolizeibehörde ist sicher nicht nur dort angebracht, sondern in fast allen Wohngebieten mit Tempo 30 in Südlohn wird häufig zu schnell gefahren. (Vor allem in den Morgen- und Abendstunden, sowie in der Mittagszeit)

Verwandte Artikel