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Wir nehmen Stellung zum 2. Entwurf der Landesentwicklungsplanung NRW

 

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Stellungnahme der Südlohner GRÜNEN zum 2. Entwurf LEP NRW
– zweites Beteiligungsverfahren –

Sehr geehrter Damen und Herren,

die Grüne Fraktion Südlohn & Oeding möchte zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung nehmen.


Seite 1 Einleitung:
Wir bedauern, dass die Verankerung des Klimaschutzes nicht mehr verbindlich ist. Letztendlich müssen wir angesichts der erheblichen Bedenken, die in den Stellungnahmen des 1. Entwurf zum Ausdruck gebracht wurden, froh sein, dass das Kapitel Klimaschutz überhaupt im LEP erhalten wurde.

Wir GRÜNE werden uns weiterhin für das Thema Klimaschutz energisch einsetzen.

Seite 3 1.2 Demographischen Wandel gestalten:
Die Zuwanderung wird voraussichtlich nicht auf dem Niveau bleiben. Somit ist nicht zu erwarten dass der demographische Wandel grundsätzlich gestoppt wird. Eine Freirauminanspruchnahme kann durch die Zuwanderung nur begründet werden, wenn damit ein Bevölkerungszuwachs und damit ein steigender Bedarf verbunden ist. Der Bedarf berechnet sich u.a. auch aus der „Veränderung der Haushaltszahlen im Planungszeitraum gemäß Prognose von IT.NRW. Mit dieser Berechnungsmethode für den Bedarf ist die Zuwanderung automatisch berücksichtigt!

Seite 6 Kapitel 1.3 Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ermöglichen:
Wir begrüßen, dass der Flächenverbrauch nicht beliebig gesteigert werden kann, sondern stattdessen minimiert werden soll. Wir begrüßen weiterhin, dass die „weichen Standortfaktoren“ Sport, Erholung, Freizeit, Tourismus und Nahversorgung von Bedeutung für raumbedeutsame Planungen sind (s.a.S. 26). Es fehlt allerdings die Berücksichtigung des Freiraumschutzes im Kapitel 1.3, 2. Abschnitt, letzter Satz. Auch bei gegebenem Bedarf muss sich das Flächenangebot am Freiraumschutz orientieren. Der vorliegende Text Kapitel 1.3 Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ermöglichen soll wie folgt ergänzt werden: „Daher ist ein Bedarf der Wirtschaft orientiertes Flächenangebot unter Berücksichtigung der teilräumlichen Gegebenheiten und des Freiraumschutzes in NRW ein Ziel der Landesregierung.“

Seite 7 Kapitel 3 Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ermöglichen:
Die Flächenproduktivität der Logistikbranche rechtfertigt nicht automatisch Eingriffe in den Freiraum. Der Satz: „Allerdings nehmen gleichzeitig die Wertschöpfungsintensität der Logistik und damit ihre Flächenproduktivität zu.“ sollte gestrichen werden.

Seite 10 Weiche Standortfaktoren entwickeln:
Wir begrüßen, dass „Weiche Standortfaktoren“ in den Formulierungen des LEP aufgenommen worden sind. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass die Menschen diesen Faktoren eine immer größere Bedeutung zumessen. Allerdings sollten in den Katalog die Begriffe „Naturerlebnis“ und „Kulturangebote“ aufgenommen werden. Der Satz wird wie folgt um die Begriffe „Naturerlebnis“ und „Kulturangebote“ ergänzt: „Im Wettbewerb der europäischen Regionen um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden lebenswerte Städte, Angebote für Sport, Erholung, Freizeit, Naturerlebnis, Tourismus und Kulturangebote sowie der landesweiten ortsnahen Nahversorgung immer wichtiger. Deshalb sind diese „weichen“ Standortfaktoren von Bedeutung für raumbedeutsame Planungen.“

Seite 13 Freirauminanspruchnahme verringern:
Wir kritisieren, dass das 5-ha-Ziel zwar in der Einleitung noch als für den LEP allerdings unverbindliches Ziel der Landesregierung erwähnt wird, nicht aber als Ziel im LEP verankert wird. Wir fordern, dass im LEP ausdrücklich das Ziel verankert wird, den Flächenverbauch für Siedlung und Verkehr „bis 2020 auf 5 ha/Tag und langfristig auf Netto-Null zu reduzieren. Wir begrüßen die neue Formulierung auf Seite 14, mit dem festgeschrieben wird, dass „Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Raum so geschützt, entwickelt und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden sollen, dass alle Funktionen des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden.“

Seite 15 Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sichern:
Wir begrüßen ausdrücklich den neuen Ansatz zum Fracking in der Einleitung und als Ziel 10.3.4: „Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen.“ Im 1. Entwurf des LEP fehlte eine Aussage dazu.

2. Räumliche Struktur des Landes

2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum (Sonderbauflächen):
Abzulehnen ist die Formulierung, dass für Sonderbauten des Landes und des Bundes auch Freiraum in Anspruch genommen werden kann. In einer Demokratie müssen für alle Vorhaben gleiche Standards gelten.

5. Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5-2 Grundsatz Europäischer Metropolraum:
Hier heißt es: „Das Land wird aus Sicht des Landes besonders wichtige Kooperationen besonders unterstützen. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der Metropolregion Ruhr und Metropolregion Rheinland Synergien auslösen.“ Wir befürchten, dass mit der oben genannten Formulierung zum Grundsatz 5-2 wirtschaftlich starke Regionen wie das Münsterland nicht mehr im Fokus der Landesregierung bzw. des LEPs stehen. Es wird gefordert, diese Region gleichrangig wie die genannten Metropolregionen im Sinne eines Metropolraums NRW zu sehen und zu unterstützen.

6.6 Einrichtung für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus

6.6-2 Ziel Standortanforderungen:
Das für uns GRÜNE wichtige und im 1. Entwurf verbindliche Ziel (6.1-11 Satz 1 alt), das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf Netto-Null zu reduzieren, wird zum Grundsatz und hat dadurch seinen Wert verloren. Es kann jederzeit infolge einer Abwägung umgangen werden und öffnet Tür und Tor für weiterhin unbegrenzte Flächeninanspruchnahmen. Das Gleiche gilt für die Herabstufung des Vorrangs der Innenentwicklung von einem Ziel zu lediglich einem Grundsatz.

Wir GRÜNE fordern, dass der Vorrang der Innenentwicklung wieder zum Ziel erhoben wird, da nur damit das weitere Wachstum der Städte nach außen hin im Randbereich verhindert werden kann.

7.1 Freiraumsicherung und Bodenschutz

7.1-1 (alt) Grundsatz Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen:
Der Text „Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollen außerhalb des Siedlungsraumes keine zusätzlichen Flächen für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. Für Siedlungszwecke vorgehaltene Flächen, für die kein Bedarf mehr besteht, sind für Freiraumfunktionen zu sichern.“ wird wieder als Grundsatz in das Kapitel Freiraum aufgenommen.

7.1-5 Ziel Grünzüge:
Neu im 2. Entwurf ist, dass regionale Grünzüge als Vorranggebiete in Regionalplänen festzulegen sind und wegen ihrer freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme geschützt werden müssen. Sie dürfen nur ausnahmsweise in Anspruch genommen werden. Die neue Formulierung zu Regionalen Grundzügen ist konkreter und damit zu begrüßen. Allerdings ist die Kompensation durch Rücknahmen von Siedlungsbereichen und Bauflächen bei Inanspruchnahme von Regionalen Grünzügen entfallen. Das ist deutlich zu kritisieren.

7.2 Natur und Landschaft

7.2-5 Grundsatz Landschaftsschutz und Landschaftspflege:
Zu 7.2-5 Landschaftsschutz und Landschaftspflege sollte die ursprüngliche Formulierung „Freiräume sind … zu schützen.“ beibehalten werden. Freiräume sind im dicht besiedelten NRW ein knappes und nicht vermehrbares Gut. Die
vorhandenen Freiräume müssen erhalten werden.

7.5 Landwirtschaft

7.5-2 Grundsatz Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und Betriebsstandorte
Die ergänzte Formulierung in den Erläuterungen (S. 136) zu Grundsatz 7.5-2 stellt die natürliche Fruchtbarkeit von Böden unabhängig von Düngung, Bewässerung etc. heraus. Das ist im Jahr der Böden (2015) sehr zu begrüßen!

8.1 Verkehr und Transport

8.1-11 (neu) Ziel Öffentlicher Verkehr:
Wir GRÜNE haben uns immer für eine Verlagerung von Verkehr auf die Schiene ausgesprochen. Die Schiene bietet im Vergleich zum Öffentlichen Verkehr auf der Straße immer noch große Vorteile: kein Flächenverbauch, geringer Energieverbrauch etc. Statt einer Verlagerung auf die Straße sollten Schienenverbindungen und Schieneninfrastruktur verbessert werden: Lärmschutz, Lärm arme Güterwagen, Reaktivierung von Strecken etc.

Wir fordern daher, dass die Formulierungen zum Schienenverkehr des 1. Entwurfes beibehalten werden. Das gilt auch für die Erläuterungen zu 8.1-11 auf Seite 153.

9. Rohstoffversorgung

9.2-3 (alt) Ziel Tabugebiete
9.2-4 (alt) Grundsatz zusätzliche Tabugebiete:
Die Streichung der Tabugebiete für die Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe ist nicht in unserem Sinne. Nationalparke, Natura 2000-Gebiete und Wasserschutzgebiete müssen für die Abgrabung von Kies und anderen nichtenergetischen Rohstoffen tabu sein.

Wir fordern daher, Tabugebiete wieder aufzunehmen und die Formulierung für Ziel 9.2-3 und Grundsatz 9.2-4 aus dem ersten Entwurf des LEP beizubehalten.

10. Energieversorgung

10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung
10.2-3 Grundsatz Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung Seite 181:
Ziel 10.2-2 aus dem 1. Entwurf sollte erhalten bleiben. Nur wenn klare Ziele in Form von Flächen für Windenergieanlagen vorgegeben werden, wird der Ausbau von Windenergie wirkungsvoll vorankommen.

10.3-4 Ziel Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten:
Das ist einer großer GRÜNER Erfolg, den wir zusammen mit den Initiativen, den Natur- und Umweltverbänden und mit vielen, vielen Menschen in NRW errungen haben! Der Ausschluss von Fracking ist sogar als Ziel verankert, unterliegt also nicht mehr der Abwägung. Die Aufnahme des Ausschlusses von Fracking in NRW als Ziel im LEP ist sehr zubegrüßen.

 

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