zusätzliche Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und Berichterstattung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 08.12.2011 einstimmig beschlossen, Finanzmittel für die zusätzliche Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stehen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen.

Lt. der Sitzungsvorlage 0268¬-2011 des Kreistages erhält die Gemeinde Südlohn jährliche Finanzmittel i.H.v. 14.842 € für die Schulsozialarbeit und 3.841 € für die Verwaltungskosten die in Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaketes anfallen. Diese Finanzmittel sind bis Ende 2013 befristet.

Gem. dem gemeinsamen Erlass der Landesministerien vom 07.07.2011 werden folgende Rahmenbedingungen vorgegeben:

1. Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele:

  • der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung,
  • des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.

Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen.

2. Es muss deutlich werden, dass entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts Bildung und Teilhabe zum Existenzminimum gehören und im Hinblick auf spätere Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind, soweit dies nicht anderweitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab.

3. Hieraus folgt insbesondere die Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei wird eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet, um gem. Erlass von MSW, MFKJKS und MAIS vom 07.07.2011 – II B 4 – Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen Arbeitshilfe „Bildungs- und Teilhabepaket“ die Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfes zukommen zu lassen.

4. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise u. a. die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft.

5. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppelstrukturen entstehen.

6. Notwendig ist eine möglichst enge Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Beachtung bestehender Qualitätsstandards. Vorhandene Vernetzungsstrukturen vor Ort sind zu nutzen und kommunale Präventionsketten sollen auf- bzw. ausgebaut werden.

7. Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der Schulsozialabeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets – insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab 2014 – ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmen der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 8 letzter Satz SGB II, die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten.

8. Bestehende Rechtsvorschriften zur Jugend- und Schulsozialarbeit sind von diesem Erlass unberührt.

9. Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen.

Die o.g. Rahmenbedingungen fordern u.a. eine zusätzliche Schulsozialarbeit die Zielgruppenorientiert auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugeschnitten ist. Die Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke wird gefordert.

Antrag:

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, das die Verwendung der o.g. finanziellen Mittel für die zusätzliche Schulsozialarbeit veranschaulicht und nach den o.g. Rahmenbedingungen gewährleistet.
  2. Das erstellte Konzept wird dem Rat in der Sitzung am 05.09.2012 vorgestellt, beraten und verabschiedet.
  3. Zusätzlich wird bei jeder Schul- und Sozialausschusssitzung über die Entwicklung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes getrennt nach den Antragsmöglichkeiten:
  • eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen

berichtet.

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