Biogasgroßkraftwerk nicht an diesem Standort!

Nachdem nun einige Dinge von RWE-Innogy und WLV in der Ratssitzung am 24.2.10 versucht wurden zu erklären, spricht sich die Grüne Fraktion Südlohn und Oeding gegen ein solches Biogasgroßkraftwerk am vorgesehenen Standort aus. Eine Anlage dieser Größenordnung bedeutet für die Bevölkerung, die Gemeinde, den Tourismus und den Verkehr nur Nachteile.

Die von RWE genannten Verkehrszahlen sind stark in Zweifel zu ziehen. Über die Fragen der Sicherheit haben sich die Vertreter der RWE und des WLV zu keiner Zeit in ihren Vorträgen konkret geäußert.

Was die Belastung der Umwelt mit Gerüchen, Emissionen durch den Werksverkehr und das Ableiten der enormen Mengen Restwassers in den Vorfluter und damit in die Schlinge bedeuten, ist nicht absehbar.

So sollen ca. 4,5 l pro Sekunde an „gereinigtem(?)“ Restwasser in den Vorfluter Trimmbach geleitet werden, der eine Gesamtaufnahmekapazität von 5-6 l pro Sekunde hat. Wie ist das dann bei stärkeren Regenfällen? Steht dann das halbe Industriegebiet unter Wasser?

Auch die Mehrheit des Gemeinderates hat sich verhalten als wenn sie nach außen hin gegen das Projekt wären, haben sich aber geweigert, die von uns Grünen eingebrachte Resolution zu verabschieden – unter der absurden Begründung, dass die Gemeinde und der Gemeinderat dann unter Umständen schadensersatzpflichtig gegenüber der RWE und dem WLV werden könnten.

Der Text der Resolution fordert die genehmigende Behörde, den Kreis Borken, lediglich dazu auf, einen Bauantrag von RWEInnogy und WLV genauestens zu prüfen und möglichst abzulehnen und gegebenenfalls auch die Bevölkerung bei diesem Verfahren zu beteiligen.

Diese Anlage führt letztendlich zur Genehmigung und Ansiedlung weiterer Industriemastbetriebe mit allen Nachteilen für die Wohnbevölkerung, die Natur, Luft und nicht zuletzt das Grundwasser.

Die geplante Anlage in Südlohn geht damit weit über das hinaus, was den Bürgern, dem Fremdenverkehr und der Umwelt an diesem Standort zumutbar, und damit verträglich ist. Umso bemerkenswerter ist die Geheimhaltung der im Rathaus vor der letzten Wahl und möglicherweise auch noch nach der Wahl geführten Gespräche mit den zuständigen Behörden und/oder Investoren durch den damaligen CDU-Bürgermeister und die Verwaltung.

Nachdem der Bürgermeister den Untersuchungsausschuss beanstandet, sprechen sich die Grünen für die Einrichtung eines Sonderausschusses nach § 57 Gemeindeordnung NRW aus.

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