Eigenständigkeit bedeutet nicht Eigenwilligkeit

Zu dem Artikel des Henricusstiftes noch folgende Anmerkungen:

Zu der Feststellung, das Henricus-Stift sei letztendlich in seinem Bestand gefährdet, ist falsch. Es gibt viele Lösungsmöglichkeiten, die eine Schließung hätten verhindern können. Offensichtlich wollten das die Vertreter der politischen Gemeinde, die beiden CDU-Mitglieder Beckmann und Frieling, nicht, da sie keinen Satz darüber im Rat haben verlauten ließen.

Warum versteifen sich die Verfasser des e.g. Artikels, genau wie die Herren Beckmann und Frieling, auf die eindeutig falsche Behauptung, die Anträge gingen einzig und allein darauf hinaus, das Therapiezentrum müsse von der Gemeinde übernommen werden? Die Antwort kann nur sein, dass man die eigentliche Diskussion nicht wollte: Inwieweit kann eine Gemeinde zur Existenzabsicherung des Therapiezentrums beitragen? Genau dies stand in den Anträgen. In anderen Städten und Gemeinden werden für die Unterhaltung von Bädern, die weitaus defizitärer sind als das Therapiezentrum, jedes Jahr Hunderttausende ausgegeben. Warum nimmt man nicht z.B. einen Teil der Gewinne der SVS für die Existenzabsicherung?

Warum beruft sich das Henricus-Stift auf die Eigenständigkeit der Einrichtung? Anscheint versucht man wiederum, die CDU-Vertreter, aus der Schusslinie zu bringen. Das Kuratorium macht es sich mit dem Rückzug auf die Eigenständigkeit zu einfach. Es gibt da eine Verantwortlichkeit für die Allgemeinheit, die die katholische Kirchengemeinde und damit auch das Kuratorium, nicht einfach ignorieren kann.

Das Henricus-Stift hat in der Vergangenheit mehrmals sehr hohe Summen von der politischen Gemeinde erhalten. Heute so zu tun, als ob die politische Gemeinde damit nichts mehr zu tun hat, ist dreist.

Es gibt auf breiter Linie bei den Betroffenen (Mitarbeiter und Nutzer der Einrichtung) nichts als Frust und Enttäuschung. Mit gutem Willen hätte man die Schließung vermeiden können.

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