Öffentliche Veranstaltungen „sollten“ barrierefrei zugänglich sein?
Nach meinem Wissen müssen öffentliche Veranstaltungen barrierefrei zugänglich sein!
Seit Jahren ist dieser Raum, der für den DRK als Betreiber geplant war, nun fertig. Er wird immer mal wieder von der Gemeinde für Veranstaltungen genutzt, die öffentlicher Natur sind und für alle zugänglich sein sollten. Ich kann nicht verstehen, warum der Hinweis auf die Grünen Fraktion erfolgte. Darf ein Betroffener, denn das ist Herr Schleif, diese Veranstaltung nicht besuchen, weil seine Partei bereits vertreten ist? Außerdem war die Veranstaltung für alle Bürger offen und dort hätten auch keine Menschen mit Rollatoren hinkommen können. Ich finde dies doch äußerst befremdlich.
Hier kann es nur eine Konsequenz geben: Öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde haben in Räumen zu erfolgen, die von allen, auch körperlich eingeschränkten Personen, erreicht werden können. Auf den Einbau des Fahrstuhles im Feuerwehrgerätehaus können die Betroffenen nicht warten.
Grundlagen welche die Bundesrepublik-Deutschland unterzeichnet hat sind folgende:
Artikel 9 und Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien
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