Der von mir gestellte Antrag auf Rederecht im Falle von Anträgen der Mitbürger an den Rat hat praktische Hintergründe: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Nachfragen seitens der Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder, wenn es um Anträge der Mitbürger ging. Dabei unterstelle ich jedem von uns, mich eingeschlossen, dass Anträge nicht immer alle Aspekte beinhalten, die zur objektiven, umfassenden Beurteilung durch die Volksvertreter notwendig sind, was teilweise auch eine Frage der Formulierung ist. Um hier nicht falsche oder nicht gewollte Entscheidungen der Ausschüsse bzw. des Rates zu treffen, ist macht es Sinn, dass hier der Antragsteller zu seinem Antrag – soweit er das möchte – Stellung beziehen kann. Er sollte auch die Möglichkeit haben, Fragen zu beantworten, die im Rahmen der Beratung über diesen Antrag auftauchen. Damit wäre dann gewährleistet, dass Anträge nicht abgelehnt oder vertagt werden, weil noch offene Fragen bleiben oder der Antragssinn falsch beurteilt wird. Nicht mehr aber auch nicht weniger beinhaltet mein Antrag. Bei der jetzigen Regelung kann jeder Ausschussvorsitzende bzw. der Bürgermeister nach eigenem Belieben diese Anhörung der Antragsteller zulassen oder ablehnen. Die Parteien, die meinen Antrag abgelehnt haben, unterstelle ich ein selbstherrliches Verhalten. Sie begründen ihre Verweigerungshaltung damit, dass der Bürgerwille von den jeweiligen Vorsitzenden umfassend und objektiv berücksichtigt wird. Wäre das der Fall, hätten wir es dort mit Übermenschen zu tun oder um Menschen, die sich maßlos überschätzen.
Dass der Antrag abgelehnt wurde, kann ich nur mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen zumal dann auch mögliche die Anträge betreffende neue Entwicklungen in die Entscheidungsfindung einfließen könnten.
Vielleicht ist es aber auch nur eine Frage von Demokratieverständnis wenn es um die Beurteilung dieser Fragen geht…..
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