Gebührengerechtigkeit – wo?

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Wir hatten beantragt, den im geheimen Teil vorgesehenen TOP „Neureglung der Grünabnahme“ vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu verlegen und dies unter Auskoppelung der vertraglichen Bestandteile, obwohl man auch diese u.E. durchaus öffentliche hätte beraten können, solange keine Kalkulationen und Preise offen gelegt werden.

Doch die C-Partei wollte nicht, wohl wissend, dass es sich in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen um ein brisantes Thema handelt. Denn wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der Bürger für diese Grünannahme in Zukunft abgezockt werden soll, wenn er denn z. B. auch um die Entsorgung des Laubes der Nachbarbäume geht. Glaubt man denn allen Ernstes, dass der Bürger noch gewillt ist, das Laub des Nachbar- oder gar der Gemeindebäume zu entsorgen und dann noch von der Gemeinde zur Kasse gebeten wird? Auch unser Antrag, die Gemeinde solle einen Abholservice für Bürger ohne Führerschein bzw. Anhänger zu organisieren, wurde von der C-Partei abgelehnt. Wir hätten uns gewünscht, dass man – wenn es um Gebührengerechtigkeit geht – sich zunächst das Themas Abwasser angenommen hätte, dort gibt es weit mehr Anlass, Gebührengerechtigkeit zu hinterfragen als bei der Grünannahme.

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