Der Redakteur spricht von völliger Unangemessenheit, dass der Bürgermeister auf unser Drängen hin dem Rat eine Rüge erteilt hat ob der Weitergabe von Informationen an ihn aus nicht öffentlicher Sitzung. Wir stellen hier eines klar: Einschüchterungsbemühungen, die uns hier unterstellt werden, weisen wir entschieden zurück. Fakt ist, dass dem Redakteur scheinbar von interessierter Seite Informationen zugespielt worden sind. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
Abgesehen davon haben wir unseren Antrag damit begründet, dass das Vertrauen, dass in solchen Sitzungen zwingend notwendig ist, durch solche Aktionen schwer gestört wird. Dies kann in der Folge zu schweren Schäden für die Gemeinde führen, wenn z.B. dort Informationen zu bestimmten Sachverhalten vorenthalten werden in der Angst, dass diese an die Öffentlichkeit gelangen. Das kann und darf nicht sein. Ich stufe daher die Ausführungen des Redakteurs dazu als völlig verfehlt ein, zumal genau aus den eben genannten Gründen die Gemeindeordnung einen deutlichen Unterschied zwischen öffentlich und nicht öffentlichen Sitzungen macht. Im Übrigen bestimmt das allein der Bürgermeister, der die Einstufung vornimmt. Daran hat sich der Rat nun mal zu halten, egal ob das jemand anders sieht oder nicht.
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