Wohnbebauung und Landwirtschaft – geht das???

Am Montag, den 10.08.09 konnte der grüne Ortsverband Südlohn und Oeding den Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Griese im Dorfkrug begrüßen. Bei den zahlreich erschienenen interessierten Besuchern hinterließ Dr. Griese einen bleibenden Eindruck und viele Aha-Erlebnisse.

Er referierte zu dem Thema „Wohnbebauung und Landwirtschaft geht das ???“ Als Richter kommentierte er das Urteil des OVG Münster in Sachen „Burloer Straße West“ gegen die Gemeinde. Er sprach von mindestens 2 schallenden Ohrfeigen, die das OVG der Gemeinde verpasste. Es ist auf alle Fälle festzustellen, das nach Rechtssprechung in höchstrichterlichen Urteilen zunächst einmal die Landwirtschaft in solchen Fällen Bestandsschutz hat. Und dies betrifft nicht nur auf die genehmigten Bestände sondern auch Bestände, die darüber hinausgehen, wenn sie denn genehmigungsfähig sind oder waren. Ja, es geht soweit, dass die Gemeinde für Schäden die den Landwirten durch das verhalten der Gemeinde entstanden sind, lt. Urteil des BGH, vom 21.6.2001 – III ZR 313/99 sogar in „Amtshaftung“ genommen werden kann. Dieses Urteil sowie die Grundlagen des Vortrages von Dr. Griese können Sie hier auf unserer Homepage als PDF-Dokumente herunterladen. Alles in allem hat der Vortrag und die angeregte Diskussion für einen gleichmäßigen Informationsstand aller Anwesenden gesorgt und sicher auch einiges an sehr kritischen Fragen gegenüber der Gemeindeverwaltung aufgeworfen.

Vortrag von Herrn Dr. Thomas Griese als PDF-Datei

Landwirtschaftliche_Nutzung_und_Bebauungsplan_01

BGH Urteil vom 21.06.2001 „Amtshaftung“ als PDF-Datei

BGH Urteil Amtshaftung

OVG Urteil vom 26.07.2007 als PDF-Datei

OVG NRW 10 D 58-05.NE-26.07.07

Urteil in Zusammenhang über die rechtliche Wirkung der GIRL

Oberverwaltungsgericht NRW 21 A 4130-01-1 01

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